N26 Dispokredit gekündigt und Vorpfändung?

3 Antworten

Hast Du Papierschriftliches zu der Sache? Eine papierschriftliche Kündigung des Dispositionskredites durch das Geldinstitut zum Beispiel?

Jetzt stellt sich mir die frage ob mein Gehalt für den Disco drauf geht?

Wenn mit dem Geldinstitut vereinbart wurde, 50% nach Gehaltseingang zu zahlen, dann sollten sich auch beide Seiten daran halten.

Vielleicht solltest Du Dich mit einer öffentlichen Schuldnerberatung bzw. mit der Verbraucherzentrale oder mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

Das ding ist, ich habe den dispokredit gekündigt wegen einem negativen Schufa Eintrag. nicht wegen der Pfändung. Ich habe nur schriftlich das die Ratenvereinbarung in Höhe von 100 euro jeden Monat verringert wird.
Mit dem Gläubiger habe ich abgesprochen, dass wenn ich heute Geld bekomme, meine Bank 292,50 an den Gläubiger überweist. Der Gläubiger selbst hat auch sein ok dazu gegeben.
Meine Frage stellt sich jetzt einfach ob mein Gehalt jetzt komplett für den Dispo drauf geht weil der eventuell aus irgend einem Grund nicht mehr den Ratenplan stand hält.
N26 sagt, aufgrund der Pfändung muss ich erst den Dispokredit ausgleichen um dann den Gläubiger zu bezahlen. Dann hab ich allerdings monatelang nichts zum leben oder sonstiges. PSchutzkonto kann ich angeblich wegen des Dispokredits auch nicht beantragen

@Jxlia198198

Deine Angaben sind für mich zu diffus, um mehr dazu sagen zu können.

Du solltest Dich an eine öffentliche Schuldnerberatung, an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Wenn eine Vorpfändung eingeht, wird die Bank dir deinen Dispositionskredit kündigen. Das muss aber schriftlich geschehen. Das dauert eben etwas länger.

Der war schon vorher gekündigt wegen eines anderen Grundes. Dann haben wir einen Ratenplan abgeschlossen und erst dann kam die Vorpfändung.

@Jxlia198198

Dann wirst du neu verhandeln müssen. Damit ist der ratenplan hinfällig

@DerHans

Heißt wenn ich heute Geld bekomme, ist es weg und ich kann nichts bezahlen?

@Jxlia198198

Weg ist es nicht. Wenn, dann bekommt es ja dein Gläubiger, und du hast etwas weniger Schulden.

@DerHans

Ne das haben Sie falsch verstanden.
Es ist eine Vorpfändung. und ein Dispokredit bei der Bank selbst. das sind 2 verschiedene Sachen

@DerHans

Man kann mir doch nicht mein komplettes Gehalt weg nehmen, wegen einer Vorpfändung. Ich weiß nicht was ich machen soll. Ich habe Miete zu zahlen etc

@Jxlia198198

Wenn du dein Konto nicht in ein P-Konto umgewandelt hast, kann man das sehr wohl. Genau deswegen gibt es ja die Möglichkeit. Das kannst du aber noch im laufenden Monat beantragen.

@DerHans

Meine Bank sagt ich kann das nicht machen weil ich einen offenen Dispokredit habe.

@Jxlia198198

Jeder hat ein Recht auf EIN pfändungsfreies Konto. Die Bank ist VERPFLICHTET, das Konto umzuwandeln.

@DerHans

uff. danke. ja dann häng ich mich mal wieder in den Chat Support

N26 kann mir einfach keine Antwort geben.

Du scheinst aber auch nicht in der Lage zu sein, den Fall konkret zu schildern.

Ich habe am 24.09 einen Ratenzahlungsplan abgeschlossen um meinen Dispokredit abzubezahlen. Monatlich 100 Euro.

Du hast also ein Konto bei N26. Mit Dispo. Und nun?

ich habe den dispokredit gekündigt wegen einem negativen Schufa Eintrag.

Das ist doch Unsinn. Wenn überhaupt, hat dir N26 aufgrund des SCHUFA Eintrages den Dispo gestrichen. Und den SCHUFA Eintrag bekommst du nur, wenn gegen dich eine Vollstreckung läuft.

Am 29.09 kam eine Vorpfändung

...was offenbar der Fall zu sein scheint.

Ich habe mich mit dem Gläubiger darauf geeinigt 50% zu bezahlen sobald mein Gehalt eingeht.

Das ist schön, hättest du aber *vor* der Pfändung tun sollen.

Jetzt stellt sich mir die frage ob mein Gehalt für den Disco drauf geht?

Natürlich. Die Bank ist ebenfalls dein Gläubiger, und wird sich demzufolge an deine Zahlungseingänge halten, um das ausgereichte Darlehen zurückzubekommen.

Mit dem Gläubiger habe ich abgesprochen, dass wenn ich heute Geld bekomme, meine Bank 292,50 an den Gläubiger überweist. Der Gläubiger selbst hat auch sein ok dazu gegeben.

Wie gesagt - das ist gut, aber bringt dir nichts. Zumindest dann nicht, wenn - wovon ich ausgehe - der ausstehende ehem. Dispo dein Nettogehalt deutlich übersteigt.

N26 sagt, aufgrund der Pfändung muss ich erst den Dispokredit ausgleichen

Das ist auch so. Wäre der Dispo noch nicht ausgeschöpft, würde übrigens die Pfändung auch in den Dispo hineinwirken.

Dann hab ich allerdings monatelang nichts zum leben oder sonstiges.

In diesem Fall musst du zum Sozialamt, und evtl. zum Anwalt/Gericht, um den dir zustehenden unpfändbaren Betrag ausgezahlt zu bekommen. DIe Bank wird das freiwillig nicht tun.

PSchutzkonto kann ich angeblich wegen des Dispokredits auch nicht beantragen

Doch, aber es würde dir nichts bringen. Du müsstest dann den Dispo auf einen Schlag zurückzahlen, weil das P-Konto ein reines Guthabenkonto ist. Du hast aber einen Anspruch auf ein *neues* Konto als P-Konto. Das darf dir die Bank nicht verwehren. Das hilft dir jetzt aber auch nur bedingt, weil du an die auf das vorhandene gepfändete Konto eingehenden Gelder nicht herankommen wirst. Jedenfalls nicht ohne richterlichen Beschluss.

Du müsstest dann den Dispo auf einen Schlag zurückzahlen, weil das P-Konto ein reines Guthabenkonto ist.

Das ist nach meiner Kenntnis falsch. Auch bestehende Zahlungskonten, welche sich im Soll befinden, müssen in P-Konten umgewandelt werden, und der Kontoinhaber muß innert des Freibetrages verfügen können.

Entweder ist dies bereits so oder aufgrund einer Gesetzesänderung ab 01.12.2021.

@Agamemnon712
Das ist nach meiner Kenntnis falsch. Auch bestehende Zahlungskonten, welche sich im Soll befinden, müssen in P-Konten umgewandelt werden

Das steht aber meiner Aussage nicht entgegen. Man kann natürlich ein Konto mit Dispo in ein P-Konto umwandeln lassen - nur nutzt einem das nichts. Denn die Bank wird das Minus auf diesem Konto mit eingehenden Zahlungen verrechnen, bis es auf Null steht. Das mag nun legitim sein oder nicht, in jedem Fall hat der Kunde nichts davon. Soweit mir bekannt, ist der gängige Weg, in solchen Fällen ein neues Konto direkt als P-Konto zu eröffnen, um dann von diesem per Ratenzahlung den Dispo auf dem überzogenen Konto auszugleichen.