Konto gesperrt weil Rate ein paarTage zu spät eingegangen ist

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Redet mit dem Gläubiger und sagt ihm, dass ihr einen Dauerauftrag zwecks Überweisung der monatlichen Raten macht und das mit der Bank schon beredet habt.

Vielleicht lässt er sich drauf ein, vielleicht.

Ist doch bei jedem Vertrag so. Wenn du auch nur 1x in Zahlungsverzug kommst, wirst du gemahnt oder der Vertrag wird nichtig.

Ich meine dazu (ich kenne die monatlichen Raten bei euch nicht) dass es möglich sein sollte, keine monatliche Rate auszulassen. Jeden Monat einzeln die Raten zu überweisen, würde ich eh nicht machen. Mal bist du krank, mal dein Mann, mal hat die Bank Probleme oder dann haut das mit dem Gehalt nicht hin....

Stell dir einfach mal vor, du bist Gläubiger und hast eine Forderung gegen irgendjemand fremden. Dann würdest du es auch nicht dulden, dass man sowas macht.

Wenn vereinbart wurde, dass das Geld am 15. beim Empfänger sein muss, dann müsst ihr es entsprechend früh überweisen, damit es eben nicht erst am 16. oder 18. ankommt. Ihr hättet euch den Betrag immer auf dem Konto stehen lassen sollen, so das die Raten immer und pünktlich bedient werden können, auch wenn das Gehalt mal später kommen sollte. So habt ihr jahrelang zu spät überwiesen und damit hat der Gläubiger schon genug Geduld gezeigt. Ich denke mal, da könnt ihr nichts machen. Ihr habt euch nicht an die Vereinbarung gehalten, ganz einfach.

Sofort Pfändungsschutz beantragen

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin rät Betroffenen daher zu sofortigem Handeln, wenn eine Kontopfändung eingeht. Denn sie haben ebenfalls nur 14 Tage Zeit, um sich einen gewissen Pfändungsschutz für ihr Einkommen zu sichern.

Dazu sollten sie sich bei der Bank eine Kopie des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geben lassen und damit zur Rechtsantragsstelle beim für sie zuständigen Amtsgericht gehen. Dort muss ein Beschluss ergehen, der die Freigabe des nicht pfändbaren Anteils am Einkommen gestattet. Bei Vorlage des Beschlusses darf die Bank diesen an den Betroffenen auszahlen. Geld für Lebensunterhalt nicht automatisch geschützt

Wird der Schuldner innerhalb von 14 Tagen nicht aktiv, ist ein Pfändungsschutz für das aktuelle Guthaben nicht mehr möglich. Beantragt er auch vor dem nächsten Geldeingang keinen Pfändungsschutz, geht auch dieser direkt an den Gläubiger. Die Kosten für den Lebensunterhalt sind dann nicht geschützt.

Anders als der Arbeitslohn sind Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Rente, Bafög, Erziehungsgeld oder Wohngeld zunächst sieben Tage nach Eingang auf dem Konto nicht pfändbar. Das heißt, dem Kontobesitzer muss das Geld bei Vorlage des Leistungsbescheides in voller Höhe ausgezahlt werden. Nach Ablauf dieser Frist hat der Schuldner weitere sieben Tage Zeit, den Pfändungsschutz zu beantragen. Keine Gebühren akzeptieren

Auch wenn eine Kontosperrung für Geldinstitute einen Mehraufwand bedeutet, dürfen sie ihren Kunden dafür keine Gebühren berechnen. Bankkunden, denen derartige Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurden, können sie auch nachträglich zurückfordern.

Normalerweise ( wenn kein Titel vorhanden ist der vom Gericht erwirkt wurde) ist eine Forderung von 1992 Längst Verjährt. Liegt ein Urteil über einen Titel vor und ist so ein Titel Rechtskräftig ,ist dieser 31 Jahre lang gültig. Auch wenn es jetzt Geld kostet und unangenehm ist ,wäre der Gang zum RA die richtige Wahl, dort sich Beraten lassen und evtl. Schritte gegen den Gläubiger einleiten. Eine Pfändung von einem Konto kann nur mit einem Gerichtlichen Titel erwirkt werden. Am besten ist es auch das Konto deines Mannes auf ein P-Konto Umstellen zu lassen. In der Regel ( meistens klappt das ) ist es so das nach errechneten Pfändungsfreigrenze

http://www.meine-schulden.de/uebersichten___berechnungen/pfaendungstabelle

Das Geld auf dem Konto bleibt und nicht gesperrt werden kann. Alles über diese Grenze hinaus kann dann an den Gläubiger abgeführt werden. Dies gilt auch wenn man noch nicht Insolvent ist.

Verjährung kann hier nicht geltend gemacht werden denn wenn eine Kontpfändung vorliegt existiert auch ein PFÜB oder ein entsprechendes Urteil, sonst sperrt die Bank keine Konto. Aber selbst wenn kein Titel vorliegt läge auch keine Verjährung mehr vor, da durch die zurückliegenden Zahlungen die Forderung anerkannt ist. Nur die Kontosperrung wäre nicht rechtens.

Da, wie der Fragesteller weiter unten ausführt, ein Inkassobude dahinter steckt wird es schon zu einer Einigung kommen wenn die Gier der Inkassofritzen dur Mondgebühren hinreichend gestillt ist. Sprich es wird wieder erheblich teurer.

@Artus01
wenn eine Kontpfändung vorliegt existiert auch ein PFÜB oder ein entsprechendes Urteil

Das ist aus dem Text vom Threadstarter nicht ersichtlich. daher kann sowohl das eine als auch das andere gelten. Aber Verjährung ist auch bei einem Titel möglich wenn z.B. der Gläubiger sich mehr als 2 Jahre in Folge nicht gemeldet hat. Dies aber Nachzuweisen ist nicht einfach.

@Weller500
 Sprich es wird wieder erheblich teurer.

Das wird es so oder so egal wie man sich Bewegt. Man muss was dagegen Unternehmen damit es zu einer Einigung evtl. kommen kann. Und das verursacht auch kosten .

Ich würde sofort einen Pfändungsschutz beantragen, bzw. ein P-Konto einrichten lassen. Dann darf nur der Betrag überwiesen werden, welcher über dem Pfändungslimit auf dem Konto vorhanden ist. Da sollte man sofort handeln und zur Bank gehen.