Schuldenbereinigungsplan

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Zunächst kommt es auf die Details des Schuldenbereinigungsplans an. In der Regel gibt es darin eine Klausel, wonach kein einzelner Gläubiger besser behandelt werden darf als die anderen, sonst kann der Plan von dem/den benachteiligten Gläubiger/n widerrufen werden.

Im Kern ging/geht es ja aber darum, die Schulden der (aller) Gläubiger möglichst optimal zu tilgen. Deshalb wird natürlich kein Gläubiger etwas gegen Sondertilgungen oder die vorzeitige Ablösung der Schulden haben!

Insofern ließe sich der bestehende Schuldenbereinigungsplan jederzeit nachbessern, indem der Schuldner selbst oder - meist eher zu empfehlen: - ein Dritter die Sondertilgung/en (vielleicht sogar gegen zusätzliche Schuldenreduzierung als Gegenleistung für den schnelleren Schuldenabbau) anbietet. Woher das Geld dafür stammt, ist zunächst irrelevant.

Nur wenn persönliches Einkommen des Schuldners (auch unverhofft) zur Verfügung steht und einseitig einzelnen Gläubigern zufließt, wird die Sache haarig und kann - siehe oben - bei den anderen Gläubigern zu heftigen Konsequenzen führen.

Im Wesentlichen würde diese Antwort übrigens auch bei einer Insolvenz gelten, solange eben stets die Gleichbehandlung aller Gläubiger gewährleistet ist.

Viel Glück beim Schuldenabbau!

Joachim Winters

Nein.

Wenn sie einen Lottogewinn oder eine Erbschaft erhalten, fließt dieses Geld vollständig an die Gläubiger, bis die tatsächlichen Schulden getilgt sind.

Denn die monatlichen Raten beziehen sich auf ihre Einkommensverhältnisse, die sich ja in dem Moment ändern, wo sie unverhofft an zusätzliches Geld geraten.

Das kommt drauf an. Dem Gläubiger würden so Zinseinnahmen fehlen, normalerweise geht das (zumindest im B2C von Banken) nur durch Ausgleichsgebühren, meistens in der höhe des Zinsausfalls +/- paar Groschen.

Wer hat den Schuldenbereinigungsplan für Dich gemacht? Nehm mal an das war ein Schuldnerberater mit dabei. Geh am besten zu ihm. Grundsätzlich sollte eine Einigung schon möglich sein, aber natürlich nur unter berücksichtigung aller Gläubiger.