Mutter und Vater besitzen ein Haus und es stehen beide Ehepartner im Grundbuch, es gibt 3 Kinder wovon 2 erwachsen sind wer erbt??

15 Antworten

Der Ehepartner erbt die Hälfte der Erbmasse des Erblassers. Die andere Hälfte wird unter allen leiblichen oder adoptierten Kindern des Erblassers aufgeteilt.

Hier wäre also die Hälfte des Hauses die Erbmasse. Davon geht die Hälfte an den überlebenden Ehepartner, dem dann entsprechend 75% des Hauses gehören würden.

Die andere Hälfte der Hälfte, also ein Viertel, wird auf die drei Kinder zu gleichen Teilen vererbt. Also gehören dann jedem Kind 8,33% des Hauses.

Die Geschwister erben nichts.

Es erbt der Ehepartner 50% und der Rest erben die Kinder zu gleichen Teilen (egal ob volljährig oder nicht)

Der Ehepartner 50% vom Erbe, also 25% vom Haus. Der Rest geht zu gleichen Teilen An die Kinder. Jedes also 25/3 %

Keiner erbt alles, sondern es erben der überlebende Elternteil zu 1/2 und die drei

Kinder des Ehepaares je zu 1/6 in Erbengemeinschaft, die dann nur gemeinsam über die Erbmasse verfügungsberechtigt ist. In Bezug auf das angesprochene Haus kommt es nach dem Tod des ersten Ehepartners (dem ja nur 1/2 Eigentum am Haus zustand) zu folgender Eigentümersituation: Überlebender Ehepartner: 1/2 (seine bisherige Quote) + 1/4 (die ererbte Hälfte der 1/2-Quote des Erstverstorbenen) = 3/4 Miteigentum. Jedes der drei Kinder 1/12 (1/6 von der ererbten Haushälfte) = 1/12) Miteigentum.

Auf das Alter der Kinder kommt es nicht an. Die Geschwister des Vaters erben nichts.

Wenn beide Eltern gleichzeitig sterben: alle drei Kinder zu gleichen Teilen, ansonsten von der natürlich nur Hälfte des Eigentums bekommt 50% der überlebende Ehepartner und die Kinder jeweils 16,666%.