Hauserbe durch Tod des Vaters, Erbschaftsstreit mit Mutter?

8 Antworten

ihr erbt euren teilen. den eurer mutter könnt ihr nicht einklagen. ihr könnt sie auszahlen.

Ist relativ einfach...das Haus gehört zu 50% eurer Mutter und eurem verstorbenen Vater...

die 50% eures Vaters werden durch die drei Erben geteilt...16,67% gehören dann jedem Kind, der Frau gehören 66,67% der Immobilie...

SaVer79  17.04.2021, 13:46

Es gibt wohl ein Testament wonach nur die Kinder erben...

FotoChris  17.04.2021, 13:50
@SaVer79

Ja, stimmt, dann stehen der Mutter nicht 16.67%, sondern nur 8,34% zu

Die Mutter ist somit im Besitz von 58,34% des Hauses und jedem Kind gehören 20,83 % des Hauses...

SaVer79  17.04.2021, 13:51
@FotoChris

Der Mutter steht dann gar kein weiterer Anteil am Haus zu

FotoChris  17.04.2021, 13:53
@SaVer79

den Pflichtteil kann man ihr nicht nehmen...ist immer die Hälfte des gesetzlichen Anspruches..

SaVer79  17.04.2021, 13:54
@FotoChris

Richtig! Allerdings ist der Pflichtteil nur ein Geldanspruch! Sie hat dadurch keinen Anspruch auf das Haus

FotoChris  17.04.2021, 13:55
@SaVer79

Da ihr aber 50% des Hauses aus der Ehe gehören hat sie die Mehrheit...wird wahrscheinlich eh das Geld haben wollen...

schelm1  17.04.2021, 15:54
Durch ein Testament bekommen meine Schwester und ich jeweils 50% vom Anteil unseres Vaters.
FotoChris  17.04.2021, 17:18
@schelm1

Ein Testament kann das Pflichtteil der Mutter nicht verhindern...

schelm1  17.04.2021, 17:37
@FotoChris

In diesem Falle sind ja beide nicht geschieden, sondern lediglich getrennt lebend - überlesen - Sorry!

SaVer79  17.04.2021, 18:35
@schelm1

Und nochmal: Pflichtteil ist ein geldanspruch und gibt der Mutter keinen Anspruch auf irgendeinen Anteil an dem Haus

schelm1  17.04.2021, 18:39
@SaVer79

Schon klar, was den Pflichtteilsanspruch in Geld gegenüber den Kindern angeht, aber die 50 % Eigentum am Haus gemäß Grundbucheintrag hat Sie außerdem weiterhin dinglich.

Dann hat Mutter ja gewusst, was Du für ein Früchtchen bist und hat das mit Recht abgelehnt.

Was ich nicht verstehe, was streitet denn Mutter?

Biete ihr 500.000 EUR auf die Hand und alles gehört Euch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du meinst den Miteigentumsanteil deiner Mutter? Nein, den könnt ihr natürlich nicht einklagen, denn ihr habt keinerlei Anspruch darauf

VielDenker2 
Fragesteller
 17.04.2021, 13:53

Hätte es was gebracht, wenn meine Schwester ich im Grundbuch stehen würden? Dann wäre ja nur das eine Viertel theoretisch von der Erbschaft betroffen.

SaVer79  17.04.2021, 13:55
@VielDenker2

Trotzdem hätten doch 50% des Hauses der Mutter gehört. Das hätte dich nicht geändert

sergius  17.04.2021, 15:28
@VielDenker2

ja natürlich, wenn der Vater seine Hälfte an Euch übertragen hätte, dann wärt ihr deren Eigentümer, und brauchtet diese Hälfte jetzt nicht mit der Mutter zu teilen. Wenn er die Hälfte Euch vor mehr als 10 Jahren geschenkt hätte, gäbe es auch kein Problem wegen der sogen. Pflichtteilsergänzung (an Eure Mutter, weil durch die Schenkung der Nachlass des Vaters im Wert gemindert wurde)

SaVer79  17.04.2021, 15:35
@sergius

laut Testament wird die Hälfte des Vaters doch wohl nur an die Kinder vererbt! Also müssen sie diese nicht teilen

hilflos99  19.04.2021, 13:52
@VielDenker2

egal wer zu wieviel % im Grundbuch steht. Auch bei nur 1% Anteil kann man alles blockieren

Erbe vom Vater annehmen, denn kommt der andere Teil dazu, zahlst du mehr Erbschaftssteuer. Sollten jetzt Erben dazu kommen, müssen sie sich mit euch in der Erbengemeinschaft einigen. Für mich stellt sich keine Frage, wer wo wohnt. Mit gehören die Häuser und wenn meine Eltern nicht anständig sind, lernen sie meine Bratpfanne kennen oder müssen in Miete ziehen. Aber mit dem Plong kommen meine Eltern gut zurecht und sind auch friedlich zu mir.