Hauserbe durch Tod des Vaters, Erbschaftsstreit mit Mutter?
Zur Situation: Durch glückliche zufällige Ereignisse besaßen meine Eltern zum Zeitpunkt des Todes meines Paps ein Haus mit einem 3000m² Grundstück, Wert etwa 800.000€. Das Haus hat eine Restschuld von 60.000€. Meine Eltern sind im Grundbuch eingetragen, aber mein Vater hat alleine das Haus finanziert. Zudem lebt seit fast 15 Jahren meine Mutter nur noch bei ihrem Zweitwohnsitz in einer Mietwohnung (getrennt lebend, aber verheiratet) mit ihrem ständig wechselnden Lovers. Durch ein Testament bekommen meine Schwester und ich jeweils 50% vom Anteil unseres Vaters.
Meine Frage: Besteht irgendwie die Möglichkeit den Anteil unserer Mutter einzuklagen? Sie hat wirklich keinen Cent ins Haus gesteckt.
Hätte es etwas gebracht, wenn meine Schwester und ich uns in Grundbuch eingetragen hätten vor 5 oder 10 Jahren? Ich hatte das vorgeschlagen, aber meine Mutter hat das abgelehnt.
8 Antworten
ihr erbt euren teilen. den eurer mutter könnt ihr nicht einklagen. ihr könnt sie auszahlen.
Ist relativ einfach...das Haus gehört zu 50% eurer Mutter und eurem verstorbenen Vater...
die 50% eures Vaters werden durch die drei Erben geteilt...16,67% gehören dann jedem Kind, der Frau gehören 66,67% der Immobilie...
Ja, stimmt, dann stehen der Mutter nicht 16.67%, sondern nur 8,34% zu
Die Mutter ist somit im Besitz von 58,34% des Hauses und jedem Kind gehören 20,83 % des Hauses...
Der Mutter steht dann gar kein weiterer Anteil am Haus zu
den Pflichtteil kann man ihr nicht nehmen...ist immer die Hälfte des gesetzlichen Anspruches..
Richtig! Allerdings ist der Pflichtteil nur ein Geldanspruch! Sie hat dadurch keinen Anspruch auf das Haus
Da ihr aber 50% des Hauses aus der Ehe gehören hat sie die Mehrheit...wird wahrscheinlich eh das Geld haben wollen...
Durch ein Testament bekommen meine Schwester und ich jeweils 50% vom Anteil unseres Vaters.
Ein Testament kann das Pflichtteil der Mutter nicht verhindern...
In diesem Falle sind ja beide nicht geschieden, sondern lediglich getrennt lebend - überlesen - Sorry!
Und nochmal: Pflichtteil ist ein geldanspruch und gibt der Mutter keinen Anspruch auf irgendeinen Anteil an dem Haus
Schon klar, was den Pflichtteilsanspruch in Geld gegenüber den Kindern angeht, aber die 50 % Eigentum am Haus gemäß Grundbucheintrag hat Sie außerdem weiterhin dinglich.
Dann hat Mutter ja gewusst, was Du für ein Früchtchen bist und hat das mit Recht abgelehnt.
Was ich nicht verstehe, was streitet denn Mutter?
Biete ihr 500.000 EUR auf die Hand und alles gehört Euch.
Du meinst den Miteigentumsanteil deiner Mutter? Nein, den könnt ihr natürlich nicht einklagen, denn ihr habt keinerlei Anspruch darauf
Hätte es was gebracht, wenn meine Schwester ich im Grundbuch stehen würden? Dann wäre ja nur das eine Viertel theoretisch von der Erbschaft betroffen.
Trotzdem hätten doch 50% des Hauses der Mutter gehört. Das hätte dich nicht geändert
ja natürlich, wenn der Vater seine Hälfte an Euch übertragen hätte, dann wärt ihr deren Eigentümer, und brauchtet diese Hälfte jetzt nicht mit der Mutter zu teilen. Wenn er die Hälfte Euch vor mehr als 10 Jahren geschenkt hätte, gäbe es auch kein Problem wegen der sogen. Pflichtteilsergänzung (an Eure Mutter, weil durch die Schenkung der Nachlass des Vaters im Wert gemindert wurde)
laut Testament wird die Hälfte des Vaters doch wohl nur an die Kinder vererbt! Also müssen sie diese nicht teilen
egal wer zu wieviel % im Grundbuch steht. Auch bei nur 1% Anteil kann man alles blockieren
Erbe vom Vater annehmen, denn kommt der andere Teil dazu, zahlst du mehr Erbschaftssteuer. Sollten jetzt Erben dazu kommen, müssen sie sich mit euch in der Erbengemeinschaft einigen. Für mich stellt sich keine Frage, wer wo wohnt. Mit gehören die Häuser und wenn meine Eltern nicht anständig sind, lernen sie meine Bratpfanne kennen oder müssen in Miete ziehen. Aber mit dem Plong kommen meine Eltern gut zurecht und sind auch friedlich zu mir.
Es gibt wohl ein Testament wonach nur die Kinder erben...