Gibt es eine Möglichkeit seine Ex aus dem Grundbuch entfernen zu lassen ?

5 Antworten

Nein das geht nicht, und das wäre auch ungerecht. Denn die Frau hat genauso an dem haus mitgearbeitet wie Du. Zwar hast Du den Kredit von Deinem Einkommen abgezahlt, aber dafür hat deine Frau die Kinder versorgt und Dir Dein Heim bereitet. Wenn Deine Frau nicht die Kinder betreut hätte, sondern ihr Euch die Kinderbetreuung geteilt hättet, hättest Du auch nicht das Haus abzahlen können. Es ist also gerecht, dass das haus Euch beiden je zur Hälfte gehört. Wenn Deine Frau einverstanden ist, kannst Du ihr ihren Anteil abkaufen. Oder Ihr verkauft das Haus an einen Dritten und teilt Euch den Erlös.

Carliah 
Fragesteller
 18.04.2016, 14:56

Das ist komplizierter, erstens geht es nicht um mich persönlich, zweitens hat die Frau weder Kinder versorgt noch sonst irgend etwas. Bei ihr wurde das Borderline Syndrom diagnostiziert. Die Frau ist krank, und eine Gefährdung für sich selbst, Ihre Kinder und Ihre Mitmenschen. 

Roland Sperling  18.04.2016, 15:01
@Carliah

Das ändert grundsätzlich an der Rechtslage leider nichts. Wenn mit der Frau gar keine vernünftige Einigung möglich ist, kommt bloß noch eine so genannte Teilungsversteigerung in Betracht. Das hört sich erst mal schlimm an, bietet aber dem Ehemann die Möglichkeit, mitzubieten. Er kann somit das eigene Haus unter preis erwerben und muss dann seiner Frau sogar weniger auszahlen.

Beispiel: Wenn das Haus 200.000,- Euro wert ist, müsste er seiner Frau eigentlich 100.000,- Euro auszahlen, da sie ja zur Hälfte Miteigentümerin ist. Wenn sie sich weigert, kann er die Teilungsversteigerung betreiben. Falls es ihm dann z.B. gelingt, selbst das Haus für 160.000,- Euro zu ersteigern, so erhält seine Frau nur 80.000,- Euro. Die zweiten 80.000,- Euro zahlt er dann quasi an sich selbst. 

Nein, Du bekommst die Ex nicht aus dem Grundbuch. Es sei denn Du findest eine Einigung mit ihr. Ohne Einwilligung von ihr kannst Du das Grundbuch nicht ändern.

So ist das halt, wenn man beide in guten Zeiten ins Grundbuch einträgt auch wenn klar ist, dass einer nicht zahlen kann / wird.

Ihr gehört die Hälfte, auch im Falle einer Scheidung. Ob sie einen neuen Partner hat oder nicht spielt ebenfalls keine Rolle.

Selbstverständlich kann man ein Haus genauso auseinandersetzen wie eine Ehe!

Da Haus wird zur Aufhebung der Grundbuchgemeinschaft versteigert und jeder im Grundbuch bis dahin eingetragene Eigentümer erhält gemäß seiner Beteiligung  - hier je 1/2-Anteil, auch diesen Anteil aus dem Versteigerugnserlös, nachdem die Kosten des Verfahrens und die noch offenen Forderuhgnen der Bank erledigt wurden.

Es bleibt jedem Partner, der später das Meistgebot erbringen kann, unbenommen, sich am Bietverfahren zu beteiligen; immerhin hat der zum einen den Vorteil, dass er das Haus bestens selber vom Wert her kennt - ander bieter tappen da im Dunkel, weil Sie nur den Gutachterwert kennen - und ihm schließlich auch die verbleibende Hälfte des Meistgebotes nach Vorlasten  wieder zufließt. die finanzierung des restes dürfte insbesochdere im Hinblick auf die heute sehr günstigen Zinsen dürfte sich dies zusätzlich positiv für den Ersteher auswirken.

Wenn es keine einvernehmliche Lösung gibt, bleibt nur die Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft. Wenn noch Grundschulden eingetragen sind, wird die Sache aber schnell kompliziert bis unmöglich.

da müssen beide einverstanden sein. er kann ihr da nur anbieten das sie auch aus den kreditverträgen rauskommt wenn die bank zustimmt und sie dafür aus dem grundbuch gestrichen wird.