Erbrecht & Grundbuch

8 Antworten

Wenn nur Mutter und Tochter im Grundbuch als Eigentümer (zu je 1/2 ?) stehen, dann sind auch nur diese beiden Miteigentümer des Hauses. War das so gewollt ? Wenn nein, schnellstens den Notar aufsuchen, der den Kaufvertrag beurkundet hat, und diesen fragen, wie die eigentlich gewünschten Eigentumsverhältnisse (Vater + Mutter je 1/2 ??) hergestellt werden können. Wenn ja, wäre die gesetzliche Erbfolge so: Beim Tod der Mutter erbt der Vater 1/2 und Sohn und Tochter je 1/4 (bezogen auf das Haus: nur aus der Miteigentumshälfte der Mutter !). Beim Tod der Tochter, wenn sie nicht verheiratet ist und keine Kinder hat, Vater und Mutter je 1/2. Die gesetzliche Erbfolge ´kann aber durch ein Testamenet oder einen Erbvertrag außer Kraft gesetzt und durch eine selbst bestimmte Erbfolge ersetzt werden. In Ihrem Fall könnte ein Erbvertrag aller vier Beteilgten nützlich sein. Dazu die Beratung durch einen Notgar einholen, bei dem der Erbvertrag ohenhin beurkundet werden müsste (ohne notarielle Beurkundung wäre er unwirksam).

  1. Wenn

Natürlich, denn die eintragungen im Grundbuch haben mit dem Erbrech nicht zu tun.

Fall die Mutter stürbe, würde der Ehemann 1/2 erben, die beiden Kinder die andere Hälfte.

Stürbe die Tochter, würden (wenn sie welche hätte) die Kinder erben 1/2, und der ehemann ebenfall 1/2. hat sie weder Ehemann noch Kinder , dann erben die ELtern.

Wenn solche Fragen auftauchen stellt sich aber die Frage, warum hat man diese Eigentumsverhältnisse gewählt udn hat man sich anwaltllich beraten lassen?

Da nur die Mutter und die Tochter im Grundbuch stehen, sind auch nur sie Eigentümer (vermutlich jeweils zur Hälfte). Gesetzliche Erben nach der Mutter wären ihre Kinder und ihr Ehemann. Nach der Tochter ihre Kinder und falls diese nicht vorhanden sind, ihre Eltern. Wie immer gilt, dass eine testamentarische Einsetzung die gesetzliche Erbfolge ausschließt.

Wir haben einen Haus gekauft, nun Stehen NUR Mutter und Tochter im Grundbuch.

Das widerspricht sich. Der Käufer wird ins Grundbuch eingetragen.

Haben Vater und Sohn Erbrecht ?

Das hat damit nix zu tun.

von was redest du

was hat Erbrecht mit dem Eintrag in ein Grundbuch zu tun

im Grundbuch steht drin, wem was gehört (also Vater und Sohn nichts !!!)

im Erbrecht werden Dinge wie das Erben geklärt

also Äpfel und Birnen wie man so sagt