Gemeinsamer Kredit, beide Kreditnehmer verstorben. Wer erbt Schulden?

4 Antworten

Nach dem Tod von Erblasser 1 eben dessen eben sowohl Vermögen als auch Schulden zu den entsprechenden Erbteilen. Nach dem Tod von Erblasser 2 eben entsprechend dessen Erben. Wenn Erblasser 1 Kinder hatte und es kein Testament gab, dann haben bei dessen Tod schon dessen Kinder die Schulden mit geerbt

Der jenige, der das Erbe antritt!!!

Das muß man aber nicht, wenn man weiß, das man nur Schulden erben würde, dann kann man dies ausschlagen.

LG

Die Schulden verteilen sich so, wie es den Erbanteilen entspricht.
Es steht aber jedem Erbberechtigten frei, das Erbe auszuschlagen. Er bekommt dann weder Vermögenswerte etc., noch Schulden.
Nimmt er das Erbe an, dann übernimmt er auch anteilig die Schulden.

unwissendeich 
Fragesteller
 30.10.2016, 21:00

Ich hätte den ersten Verstorbenen beerbt, der zweite Ehegatte hat aber den Vertrag alleine weitergezahlt, lief ja auch auf ihn und er hatte das Geld bezogen. Ich frage mich nun, ob durch seinen Tod ich als Erbin wieder in die Pflicht genommen werden kann.

kabbes69  30.10.2016, 21:34
@unwissendeich

Wieso schreibst du "Ich hätte den ersten Verstorbenen beerbt?" Falls kein Testament vorhanden war und der Tod schon länger als 6 Wochen her ist, hast du das Erbe bereits angetreten, wenn du ein Kind des Erstverstorbenen bist. 

unwissendeich 
Fragesteller
 30.10.2016, 21:47

Ja, theoretisch habe ich geerbt, aber alles dem Ehemann gelassen weil es gemeinsame Dinge waren. Ich weiß aber nicht, ob Schulden aus einem Kredit der auf 2 läuft auch an alle Erben übergehen, oder ob die dann auf ihn als Vertragsinhaber übergehen.

kabbes69  30.10.2016, 22:22
@unwissendeich

Könnte auf den Vertrag ankommen, evtl bei einem Leasingvertrag, weiß ich nicht.  Bei einem "normalen " Kredit bei der Bank bist du bereits mit dem Antritt des Erbes entsprechend deinem Erbanteil in die Schulden eingetreten. 

SaVer79  30.10.2016, 22:15

Der Anteil des verstorbenen geht an dessen Erben  über! Nicht an den anderen Vertragspartner

Warum dann das Erbe antreten?