Besteht ein Umgangsrecht auch für getrennt lebende Pflegeeltern?

6 Antworten

für das kind wäre es am besten wenn es komplett aus diesen verhältnissen herauskommt und in geordnete pflegeverhältnisse kommt. ein umgangsrecht sollte weder dir noch deinem mann zugesprochen werden, da ihr komplett schlecht für das kindeswohl seit. hat das kind keine eltern? diese haben umgangsrecht

Hallo. Keiner weiß genau was bei euch so richtig los war. Bei Trennung wird meist ein Pflegekind wieder entzogen. Denn in Deutschland kann eine Einzelperson kein Pflegekind auf nehmen. Und das ist auch für Ehen gültig die aus einander gehen. Gerade bei Gewalt ist es die Pflicht des JA, das Kind woanders unter zu bringen. Denn so ein hin und her ist nicht gut für den Jungen und sogar schädlich.

Kann sein, dass es auch in nächster Zeit schriftlicht vom JA kommt. Zudem wer ist denn nun geschlagen worden und wer hat etwas gemacht? Diese Frage will einer verstehen. In normalen Ehen ist das schon problematisch genug für Kinder. Und Pflegekind heißt eben auch Pflegekind. Es ist nicht euer Kind. Wenn ihr es adoptiert hättet wäre es was anderes. Ich denke, das wird sich von selbst lösen. Das JA wird eine intakte Familie finden. Da kann man auch nichts mit Anwalt unternehmen. Ich habe 4 Pflegekinder groß gezogen. Aber wir hatten und entschieden sie zu adoptieren. Bis auf eine klappte alle problemlos. Aber meine Ehe ist auch in Ordnung. Bin seid 36 Jahren verheiratet und die Kinder sind nun alle erwachsen. Wir sind schon Oma und Opa. Alle kommen regelmäßig. Ich weiß nur, bei euren Problemen, das macht kein JA mit. Den Jungen werdet ihr verlieren. Denn wo ist der Kleine wenn der Vater arbeitet? Ihr habt da Beide keine Rechte. Tammy

bei häuslicher gewalt sehr schlecht zu sagen und ein pflegekind ,darf in solch einem haushalt nicht verbleiben ,das ist schon mal fakt. da ihr pflegeeltern seid,habt ihr natürlich nicht die rechte auf dieses kind,sondern solltet ihr dem kind ein stabiles umfeld bieten und das ist nicht gegeben,durch die häusliche gewalt. du kannst es ja mal übers familiengericht versuchen oder über den direkten vormund am jugendamt und er wird erklären ,wie man da verfahren kann,aber sonst kann amn da nichts raten. versuchs doch mal. viel viel glück.

Die Frage ist unverständlich. Wer hat denn nun hier Gewalt ausgeübt und gegen wen? Normalerweise dürfte das Kind bei keinem von euch beiden bleiben. Begleiteter Umgang: Da musst du dich an die Personen wenden die den Umgang begleiten...woher sollen wir das denn wissen? Sprich den "Umgangsbegleiter" direkt an, wenn kein Name genannt wurde frag dich solange durch beim Jugendamt bis du etwas genaues weisst.

Es ist nicht dein Pflegekind, sondern euer Pflegekind. Wenn du dich mit deinem Mann geprügelt hast, ist es komisch das du nur Umgang unter Aufsicht hast. Oder war da mehr? Wende dich ans Jugendamt. Die werden dir sagen wann es losgeht. Jetzt während der Feiertage haben auch Jugendämter nur eine Notbesatzung.