Vertritt mich das Jugendamt vor Gericht?

4 Antworten

Nein, das Jugendamt vertritt Dich nicht, das macht nur ein Anwalt.

Das Jugendamt ist verpflichtet, das Recht der Kinder zu vertreten und das kann für Dich hilfreich sein, ist aber nicht die Regel

es bedarf doch keines gerichtsverfahrens, wenn dein ex das gemeinsame sorgerecht haben möchte. ihr geht einfach zum jugendamt und erklärt es dort gemeinsam. das spart dir sehr viel geld.

für den umgang gibt es eine simple umgangsvereinbarung: 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. das könnt ihr ebenfalls beim jugendamt erklären.

ob er wirklich alkoholprobleme hat, wirst du sicherlich mti fakten jederzeit untermauern und beweisen können. nur weil er ab und an trinkt schließt das kein gemeinsames sorgerecht aus. es gibt dir auch nicht das recht umgang zu verwehren. weiterhin vertritt das jugendamt keine seiten, sondern verhält sich neutral und lösungsorientiert.

sollte kv wirklich die kinder misshandelt und missbraucht haben, wird sich eine lösung im rahmen des betreuten umgangs finden für ihn und die kinder.

das jugendamt vertritt nur die interessend es kindes. beim gericht wird das jugendamt angehört und kann eine stellungnahme abgeben. es vertritt oaber nicht die eltern.

den umgang verwehren wirst du ihm da nicht auf dauer können, auch wenn er ein alkoholproblem hat. da wird es dann sicher beweise für geben. es reicht nicht wenn sowas behauptet wird.

Üblicherweise ist das Jugendamt auf einer neutralen Position zwischen Eltern, um auch weiterhin beraten zu können. Die fachliche Einschätzung kann natürlich it deiner Meinung übereinstimmen. Aber es kann nicht die selbe Funktion wie ein Anwalt einnehmen.