Familiengericht ( Umgangsrecht erstreiten für 1 Jahr alte Tochter )

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Du brauchst dafür keinen Anwalt. Dafür kann man selbst zur Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts gehen und zusammen mit dem dortigen Rechtspfleger eine Klage formulieren. Es kann vom Gericht sowohl das Sorgerecht zugewiesen als auch eine Regelung bezüglich des Umgangs festgelegt werden.

Der von Sumba genannte Streitwert von 3.000,-€ ist realistisch. Das ist aber keineswegs der Wert, den man für das Verfahren zahlen muß. Aus diesem Wert berechnet sich lediglich der korrekte Betrag. Kosten wird es - wenn kein Anwalt beteiligt ist - deutlich unter 500,-€. Den genauen Betrag müßtest Du dann aber auch bei Gericht erfragen.

Wenn er die Vaterschaftsannerkennung gemacht hat, dann soll er gleich beim Familiengericht einen Sorgerechtsantrag und wegen Umgang stellen.Dafür braucht er keinen Anwalt.Zum Jugendamt würde ich nicht gehen,da sie ihn eh nur abwimmeln würden,wäre auch nur eine reine Zeitverschwendung.Ohne einen Anwalt würde es meines Wissens nicht so viel Kosten,es sei den ihm wird etwas vorgeworfen,was eine Kindeswohlgefärdungg darstellt.Dann würde ich allerdings aus Sicherheits Gründen einen Anwalt einbeziehen.

für den umgang muss er sich ans jugendamt wenden und eine umgangsvereinbarung vereinbaren. bei gericht lag der streitwert unseres umgangsverfahrens bei 3000 euro. das wird allerdings der kv regeln müssen. was geht dich das an? nicht IHR seht euch zu irgendwas gezwungen, sondern der kv. du solltest dich mal wieder hübsch in deine rolle in den hintergrund stellen. hier ist die kommunikation zwischen den eltern gefragt, nicht irgendwelche hetze aus dem hintergrund.

Also als ich meine Sorgerechtsklage hatte, hatte ich keinen Anwalt und gewann den Sorgerechtsstreit gegen die durch eine Anwältin vertretene Gegenseite. Das ist allerdings zehn Jahre her. Ob heute bei Sorgerechtsangelegenheiten Anwaltszwang herrscht, weiß ich nicht genau, glaube aber, dass es mittlerweile so ist.

Ich hatte vorher ausgiebig mit dem Jugendamt zusammen gearbeitet, was ohne Zweifel bei der Urteilsfindung von Bedeutung war, denn das Jugendamt nimmt vor Gericht Stellung. Insofern denke ich, dass es unbedingt sinnvoll ist, wenn du dich zuerst ans Jugendamt wendest.

Es geht um die Tochter (1) meines Freundes (19). Die Mutter der Kleinen und deren Eltern verbieten ihm den Umgang mit seiner Tochter. Darum sehn wir uns gezwungen es über das Familiengericht zu regeln, da dem Jugendamt angeblich die Hände gebunden sind.

Bei einem unehelichen Kind hat der Kindesvater in Deutschland keinerlei Rechte. Er muss zwar zahlen, hat aber keinerlei Recht auf etwaige Sorge oder auch nur Besuch. Wenn die Kindesmutter dies nicht will, besteht praktisch keinerlei Chance, den Umgang auf dem Klageweg zu erhalten.

@Reling

der vater hat auf jeden fall umgangsrecht. das JA mußte das eigentlich regeln. ansonsten muß man das beim familiengericht einklagen. er kann auch das sorgerecht einklagen, also das gemeinsame. ledige väter haben jetzt mehr rechte als vorher. ein vater hat sogar umgangsrecht, wenn verdacht auf ein mißbrauch vorliegt, was ich nicht befürworten kann. aber so sind nun mal die gesetze. aber warum stellt sich denn das JA quer? deren aufgabe besteht doch gerade darin, zwischen beiden elternteilen zu vermitteln..mhm

@Reling

Das ist - zum Glück - vollkommen falsch. Auch der uneheliche Vater hat sowohl Rechte wie auch Pflichten!