mutter in meiner eigentumswohnung mietfrei wohnen lassen - geht das?

5 Antworten

das gilt nur wenn Du dem Finanzamt gegenüber für die Mietwohnung Abgaben geltend machen willst. In diesem Fall wurde die alte 50 %-Regelung durch 66 % ersetzt und das heißt, dass mindestens 66 % des Mietspiegels (gegenüber vorher 50 %) vom Finanzamt als Einnahmen angesetzt werden - egal was Du verlangst. In Deinem Fall ist somit nichts mehr absetzbar, aber das war es auch bei der 50 %-Regelung nicht mehr, denn auch damals erreichten die Ausgaben 50 % des Mietspiegels nicht. Denn wenn nunmehr 350 Euro 66 % des Mietspiegels ausmachen, beträgt die Miete gem Mietspiegel ca 530 Euro und damit waren auch vorher bereits 265 Euro als Einnahme (bei 230 Euro Ausgaben) zu berücksichtigen.

niemand kann dir verbieten zu schenken.

und wenn ein politiker kommt und meint er müsste das tun ist er irre (;

Wenn Du eine Wohnung zu Deinem Privatvergnügen hast, ist das steuerrechtlich ohne Bedeutung, Du kannst keine Kosten absetzen, musst aber auch keine Einnahmen versteuern, die Du ja gar nicht hast.

Wenn Du Deine Mutter kostenlos wohnen lässt, ist das in den meisten Fällen auch Privatvergnügen. Ausnahme ggf. dann, wenn die Mutter hinreichend bedürftig und auf diese Unterstützung angewiesen ist.

ich mache und machte die einkommensteuer seit ein paar jahren ohne steuerberater,

Du solltest doch mal wieder einen aufsuchen, wer sich eine Zweitwohnung leisten kann, zahlt in der Regel soviel Steuer, dass er ohne eigene Steuerkenntnisse und ohne Steuerberater dem Finanzamt mehr schenkt als der Steuerberater kostet.

. neuem gesetz muss bei vermietung an familienangehörige die höhe der mtl. miete minimum 66 % vom mietspiegel betragen.

Wie kommst Du denn auf den Unsinn???

kann ich beim FA "nichts" geltend machen, also keine ausgaben "absetzen" und auch keine einnahmen "versteuern" ?????

So wäre es dann...

PatrickLassan  14.08.2012, 10:32
MosqitoKiller  14.08.2012, 10:38
@PatrickLassan

Das ist aber weder ein Gesetz noch neu, im Prinzip war das schon immer so, auch wenn es früher 50 % waren, und nicht 75 %...

Das ist aber lediglich eine steuerliche Frage und verbietet niemandem, billiger zu vermieten oder umsonst zu überlassen, wie da auch ganz richtig steht, nirgends steht, dass die Miete bei Vermietung an Angehörige mindestens 66 % des Mietspiegels betragen muss, das ist Unsinn...

Das kannst du machen wie du willst! wenn du zuviel Geld hast machst du das so. Das Finanzamt wird dir aber die Wohnung so Berechnen alswenn du Sie Vermietet hast. Das musst du dir im klaren drüber sein! Die kennen nämlich nicht den Unterschriet zwichen Mieter und Mutter! Kannst ja mal Versuchen Sie beim Finanzamt als "Außergewöhnliche Ausgaben" zu Deklarieren!!