Legt das Finanzamt eine Imaginäre Miete fest wenn ich jemanden kostenlos bei mir wohnen lasse?

3 Antworten

Imaginär nicht. Sie schauen sich halt an, was du laut Mietspiegel als Miete einnehmen könntest und dafür musst du dann steuern zahlen.

Kann Dir unter Umständen passieren, wenn das Finanzamt zu der Auffassung gelangt, dass du schwarz Miete einnimmst, oder du im Rahmen einer Lohnsteuer eine Mieteinnahme angibst, die viel zu gering ist

''Imaginär nicht. Sie schauen sich halt an, was du laut Mietspiegel als Miete einnehmen könntest und dafür musst du dann steuern zahlen.''

warum muss ich Steuern zahlen für etwas was ich nicht bekomme ist doch eine Frechheit!

Müssen die das nicht erst beweisen?

@030345

In dem Fall bist du unter der Beweispflicht. Und das Finanzamt sagt halt, wer eine freie Wohnung besitzt, nimmt auch Miete ein und wer richtet sich denn da nicht an den Mietspiegel.

Es stellen sich ein paar Fragen:

  • Warum willst du eine Immobilie, die dir gehört und in du nicht selber wohnst nicht zum regulären Mietspiegel vermieten?
  • Wenn er in die Wohnung einzieht, in der Du wohnst (und Miete zahlst), plant ihr ja, das er länger dort einzieht. Untermieter müssen bei deinem Vermieter angemeldet und genehmigt werden. Dein Vermieter hat das Recht , dass zu untersagen, wenn er davon ausgeht, dass du von deinem Kumpel Miete verlangst.
  • Wenn dir die Wohnung (das Haus) gehört, wie soll das Finanzamt darauf kommen, dass bei dir jemand wohnt, wenn er dir nichts überweist, sondern Dir einfach etwas Geld für Strom und Heizung bar auf die Kralle gibt

das Finanzamt kommt nur auf Sachen, die übers Konto laufen. Alles andere wird schwer.

@Katrin603

1.Warum spielt doch keine Rolle? weil wir Freunde sind und der Wohnraum sowieso ungenutzt ist, also warum keinen Freund in der Etage wohnen lassen?

2. Es ist mein Haus, also keine Untervermietung!

3. Weiß ich nicht, vieleicht durch das Einwohnermeldeamt? Wenn du sagst sie unterstellen mir ich würde Miete einnehmen obwohl ich das nicht tue, wie soll ich das Beweisen????

@030345

Wenn er sich natürlich bei Dir anmeldet. Andererseits könntet ihr euch auch darauf berufen, als Paar zusammen zu leben. Wenn es nur als Übergangslösung ist, bis seine Wohnung frei ist, also nur für ein paar Wochen, ist das eh kein Thema.
Er sollte halt nicht gleich ein paar Monate bei Dir Wohnen, da fragen die dann schon mal nach.

Wo steht das denn?

Das sind doch Verschwörungstheorien, ehrlich.

Sie schauen sich halt an, was du laut Mietspiegel als Miete einnehmen könntest und dafür musst du dann steuern zahlen.

Falsch.

'' Imaginär nicht. Sie schauen sich halt an, was du laut Mietspiegel als Miete einnehmen könntest und dafür musst du dann steuern zahlen.''

Hast du auch eine Gesetzesgrundlage dafür?

@030345

kann sie nicht liefern, da die Aussage Quatsch ist!

So lange Du nichts wegen irgendwelcher Vermietung und Verpachtung von der Steuer absetzen willst, hat auch das Finanzamt nichts dagegen.

Ist es Dein Lebenspartner? Dann ist es erst recht nicht illegal.

Nein, wo hast du denn das gehört? Es ist lediglich so, dass du dann als Vermieter auch nichts von der Steuer absetzen kannst, wenn du jemanden kostenlos bei dir wohnen lässt.

Gibt es dafür eine gesetzliche Regelung?

@030345

Wofür? Dass du nichts wegen Vermietung und Verpachtung absetzen kannst, wenn du nichts einnimmst, ist eigentlich logisch.