Wie bekomme ich den Lebensgefährten meiner verstorbenen Mutter aus meinem Haus?

11 Antworten

schick ihm einen mietvertrag und wenn er den nicht unterschreibt dann geh zum anwalt und zur polizei und erkläre das du eigentümerin bist und er dort ohne mietvertrag wohnt und nicht gehen will

Ansgerhand  23.05.2013, 23:26

Top Antwort!

Unterstellt, er hat keinen Mietvertrag mit deiner Mutter geschlossen oder kann ein Mietverhältnis, kein Betriebskostenanteil, durch Überweisungen mit Verwendungszweck "Miete" schlüssig nachweisen, ist seine Besuchsrecht 30 Tage nach Erbfall abgelaufen :-)

Da fordert man ihn schrfitlich, zweckmässigerweise nachweislich per Einwurfeinschreiben oder mit bezeugter, offener Übergabe eines Schreibens auf: "... , aus Rechtsgrund Hausrecht des in meinem Alleineigentum stehenden Haus sind sie aufgefordert, bis zum [Fristsetzung 14 Tage] die Räume zu verlassen" und kündigt an, "... bei fruchtlosem Fristablauf Hausverbot zu erteilen und Zuwiderhandlungen nach dieser Frist als Hausfriedensbruch gem § 123 StGB zur Strafanzeige zu bringen und widerrechtlichem Betreten des Grundstücks durch die Polizei unverzüglich abzuhelfen."

So "doof" ist er dann vermutlich doch nicht :-)

G imager761

Frag ihn doch, ob er die Miete auch gleich mit zahlen mag. Das ist dein gutes Recht und falls er zusagt, brauchst du keinen neuen Mieter suchen.

Wenn er damit nicht einverstanden ist musst du das wohl oder übel über deinen Anwalt klären lassen und soweit er nicht im Grundbuch eingetragen ist mit Wohnrecht auf Lebenszeit, kannst du ihn "einfach" rausschmeißen.

colincurt19 
Fragesteller
 04.03.2013, 22:32

Er ist nicht mit im Grundbuch eingetragen.

Da er mit der ursprünglichen Eigentümerin (Ihrer Mutter) eine mündlich vereinbarte und auch durch konkludentes Handeln gedeckte Zusicherung hatte, in der Wohnung leben zu dürfen, ändert sich hieran durch deren Tod zunächst nichts, denn der Erbe übernimmt die Pflichten des Verstorbenen. Es ist so, als hätte der Lebensgefährte bei Ihnen möbliert gewohnt. Da ein Vertrag über eine möblierte Wohnung vom Kündigungsschutz ausgenommen ist, genügt hier eine einfache Kündigung mit einer angemessenen Frist zum Auszug.

Da er nicht vom Erbe teilhabt, kannst Du ihm eine Frist setzen, in der er sich ne neue Wohnung sucht und auszieht. Einfach rausschmeißen geht nicht. Aber hole Dir mal lieber rechtanwältlichen Rat!

colincurt19 
Fragesteller
 04.03.2013, 22:27

Warum geht das nicht,ihn einfach rauszuschmeißen?

colincurt19 
Fragesteller
 04.03.2013, 23:19
@colincurt19

Weil er hat mich schon bei einigen Leuten schlecht gemacht und ich weiß das es blöd ist,aber ich bin nicht schlecht und dann denken "diese Leute" er hat ja so recht,die Leute sind so verblendet,weil er einfach gut reden kann und alle um den Finger wickelt.Mir sind einige Sachen auf der Beerdigung passiert,das mir der Mund offen stehen blieb.Dieses Leuten möchte ich beweisen das sie vielleicht nicht so richtig liegen,mit dem was sie oder er gemacht hat.Meine Mutter war auch leider verblendet seit sie diesen Mann kennen gelernt hatte.