Wie bekomme ich den Lebensgefährten meiner verstorbenen Mutter aus meinem Haus?
Meine Mutter ist verstorben,sie hat kein Testament hinterlassen,vor ca. 7 Jahren ist ihr Lebensgefährte bei uns ins Haus gezogen,ich habe ein Zweifamilienhaus.Das Haus ging zur Hälfte auf meine Mutter und die andere Hälfte auf mich.Nach dem Tod meiner Mutter gehört mir das ganze Haus.Der Lebensgefährte meiner Mutter tut wie doof.Er fragt nichtmals ob er hier noch wohnen kann oder ähnliches.Er hat zwar die Nebenkosten an mich überwiesen,aber nach Miete hat er nicht gefragt.Ich habe zur Zeit nicht die Kraft mich mit ihm auseinander zusetzen,ich möchte ihn aber ohne große Probleme aus meinem Haus haben,weil ich sein Benehmen auch ziemlich unverschämt finde,als ob das selbstverständlich wäre,das er für die Nebenkosten in meinem Haus wohnen bleibt.Wobei ich die Wohnung noch gut vermieten könnte und das Geld auch gut gebrauchen kann.Was kann ich machen?
11 Antworten
schick ihm einen mietvertrag und wenn er den nicht unterschreibt dann geh zum anwalt und zur polizei und erkläre das du eigentümerin bist und er dort ohne mietvertrag wohnt und nicht gehen will
Top Antwort!
Unterstellt, er hat keinen Mietvertrag mit deiner Mutter geschlossen oder kann ein Mietverhältnis, kein Betriebskostenanteil, durch Überweisungen mit Verwendungszweck "Miete" schlüssig nachweisen, ist seine Besuchsrecht 30 Tage nach Erbfall abgelaufen :-)
Da fordert man ihn schrfitlich, zweckmässigerweise nachweislich per Einwurfeinschreiben oder mit bezeugter, offener Übergabe eines Schreibens auf: "... , aus Rechtsgrund Hausrecht des in meinem Alleineigentum stehenden Haus sind sie aufgefordert, bis zum [Fristsetzung 14 Tage] die Räume zu verlassen" und kündigt an, "... bei fruchtlosem Fristablauf Hausverbot zu erteilen und Zuwiderhandlungen nach dieser Frist als Hausfriedensbruch gem § 123 StGB zur Strafanzeige zu bringen und widerrechtlichem Betreten des Grundstücks durch die Polizei unverzüglich abzuhelfen."
So "doof" ist er dann vermutlich doch nicht :-)
G imager761
Frag ihn doch, ob er die Miete auch gleich mit zahlen mag. Das ist dein gutes Recht und falls er zusagt, brauchst du keinen neuen Mieter suchen.
Wenn er damit nicht einverstanden ist musst du das wohl oder übel über deinen Anwalt klären lassen und soweit er nicht im Grundbuch eingetragen ist mit Wohnrecht auf Lebenszeit, kannst du ihn "einfach" rausschmeißen.
Er ist nicht mit im Grundbuch eingetragen.
Da er mit der ursprünglichen Eigentümerin (Ihrer Mutter) eine mündlich vereinbarte und auch durch konkludentes Handeln gedeckte Zusicherung hatte, in der Wohnung leben zu dürfen, ändert sich hieran durch deren Tod zunächst nichts, denn der Erbe übernimmt die Pflichten des Verstorbenen. Es ist so, als hätte der Lebensgefährte bei Ihnen möbliert gewohnt. Da ein Vertrag über eine möblierte Wohnung vom Kündigungsschutz ausgenommen ist, genügt hier eine einfache Kündigung mit einer angemessenen Frist zum Auszug.
Da er nicht vom Erbe teilhabt, kannst Du ihm eine Frist setzen, in der er sich ne neue Wohnung sucht und auszieht. Einfach rausschmeißen geht nicht. Aber hole Dir mal lieber rechtanwältlichen Rat!
Weil er hat mich schon bei einigen Leuten schlecht gemacht und ich weiß das es blöd ist,aber ich bin nicht schlecht und dann denken "diese Leute" er hat ja so recht,die Leute sind so verblendet,weil er einfach gut reden kann und alle um den Finger wickelt.Mir sind einige Sachen auf der Beerdigung passiert,das mir der Mund offen stehen blieb.Dieses Leuten möchte ich beweisen das sie vielleicht nicht so richtig liegen,mit dem was sie oder er gemacht hat.Meine Mutter war auch leider verblendet seit sie diesen Mann kennen gelernt hatte.
Warum geht das nicht,ihn einfach rauszuschmeißen?