Musterung kann man das Aussziehen verweigern?

10 Antworten

(1) Wehrpflichtige sind, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, verpflichtet, sich der Stellung bei der Stellungskommission zu unterziehen. In der Aufforderung zur Stellung sind der Zeitpunkt des Beginnes, die Dauer und der Ort der Stellung bekannt zu geben. Die Gesamtdauer der Stellung darf einschließlich der zur An- und Rückreise notwendigen Zeit vier Tage nicht überschreiten. Auskünfte, die der Vorbereitung der Stellung dienen, können schon vor deren Beginn von den Stellungspflichtigen eingeholt werden.

(1a) Die Stellungspflicht umfasst

1.

die Befolgung der Aufforderung zur Stellung nach Abs. 1,

2.

die Mitwirkung an den für die Feststellung der Eignung zum Wehrdienst erforderlichen ärztlichen und psychologischen Untersuchungen,

3.

die Erteilung der zur Durchführung des Stellungsverfahrens notwendigen Auskünfte und die Vorlage der zu diesem Zweck angeforderten Unterlagen und

4.

die Inanspruchnahme der auf besondere Anordnung der Stellungskommission nach Maßgabe militärischer Erfordernisse zugewiesenen Unterkunft.

Solltest du für tauglich befunden werden und zum Militärdienst zugelassen werden, solltest du dich darauf einstellen, dass du dich z.B. vor Kameraden noch des Öfteren entkleiden wirst, u.a. bei der Körperpflege.

Ja ganz klar kann man diese Intimuntersuchung verwegern.

Niemand kan oder darf dich dazu zwingen, wenn du dich dagegen entscheidest.

Das ausziehen ist denke ich allerdings eine andere Sache. Du hast sicherlich nichts dagegen schwimmen zu gehen und dabei grösstenteils damit entböst zu sein. Da dies hierzulande (Österreich) ein durchaus allgemein normales Unterfangen ist, ist es fraglich, ob das allgemeine Aussziehen einer Hose, einem Shirt und dergleichen in Bezug auf Menschenrechte fällt.

Das Wort Musterung sagt es doch deutlich aus, eine Kommission moechte dich in deinem Adamskostuem rundum mustern und dazu ist deine Nacktheit noetig.

Eine Verletzung deiner Persoenlichkeit wird daraus nicht, du unterwirfst dich diesen militaerischen Regeln und wirst auch nicht danach gefragt, ob dir das gefaellt oder nicht?

Das ist uebrigens in allen Armeen der Welt so ueblich, da wird mit dir sicherlich keine Ausnahme gemacht.

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl156s0830.pdf%27%5D

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Verbot der erniedrigenden Behandlung

Wie ist den dazu die rechtliche Definition? Nur weil du etwas als Erniedrigend empfindest, ob wirklich oder nur vorgeschoben, bedeutet noch lange nicht das es die Definition erfüllt.

Gibt es dazu einen Präjudiz?

Ich musste mich jedes Jahr nackelich machen, anders sind Krampfadern an den Hoden, oder Wasser im Hoden, nicht zu erkennen. Auch die Proststauntersuchung geht nicht durch die Unterhose. Ich nahm das immer als eine intensive Krebsvorsorgeuntersuchung.

Darüber hinaus gibt es einige Situationen, wo es nur nackt geht: ABC-Entgiftungen im ABC-Zelt auf Übungen, wo sogar die Bevölkerung zusehen kann, weil das irgendwo in der Pampa aufgebaut wird. Oder das Duschen in den Gemeinschaftsunterkünften in den Gemeinschaftsduschen ohne Einzelkabinen.

Dieses mädchenhafte Zieren musst du dir abschminken. Aber denk an eines: Niemand hat Interesse an deinem Schniedelwutz. Auf dich wird man höchstens aufmerksam, wenn du dich so anstellst.