Erste Hilfe verweigern? (HIV, ansteckende Krankenheiten) Gefahrenabwehr für sich selbst

18 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sofern "H", seinen Fahigkeiten zuzumuten gehandelt hat und bei Gemeiner Gefahr und Not geholfen hat, kann er weder Straf-, noch Zivielrechtlich angeklagt werden.

In diesem Fall häte "H" nicht mit einer Straf- oder Zivilrechtlichen Verfolgung rechnen müsssen, da er nicht Ordnungswiedrich gehandelt hat. Er hat lediglich auf Eigenschutz geachtet.

Wäre "H" ein ausgebildeter Helfer gewesen (Rettsan, Rettass, GF...) würde er Zivilrechtlich verfolgt werden, sofern ihm keine Hilfsmittel (Taschenmaske, Beatmungsbeutel, Intubationssachen...) zur Verfügung standen, und sofern er im Dienst war.

Ich glaube des is so ziemlich das, achja, ich denk auch, dass der Helfer Handschuhe tragen sollte ;)

Nichtärztliches Rettungsfachpersonal hat auch außerhalb der Dienstzeiten eine Garantenstellung. Allerdings beschränkt sich die erste Hilfe dann logischerweise auch auf die gegebenen Möglichkeiten. Und außer einer Schutzfolie zur Mund-zu-Mund-Beatmung habe ich normalerweise auch nix dabei (ist ein Schlüsselanhänger). Meine Profilneurose ist einfach noch nicht groß genug und in meinen 5 Jahren Rettung habe ich Privat noch nie einen Fall gehabt, wo ich Handschuhe gebraucht hätte.

An The Hase!! Sorry, aber mit deiner Antwort würdest du jedem das Recht geben Hilfe zu verweigern da er sich ja mit irgendetwas anstecken könnte. Das geht aber so nicht! Nur wenn Blut, Erbrochenes, etc. im Spiel ist, dann ist's okay wenn man sich z.B. weigert jemanden zu beatmen. Aber ansonsten ist das unterlassene Hilfeleistung und wird (Gottseidank) hart bestraft.

@bibo1301

An bibo:

Du hast recht, aber wenn der Helfer alle anderen notwendigen Maßnahmen, wie z.B. CPR durchgeführt hat, dann hat er nicht zu befürchten, da bei der CPR (in diesem falle CR) der Patient 15 Minuten ohne Atemspende ausgekommen wäre, da durch die Thoraxkompressionen eine künstliche Atmung entsteht.

Außerdem kommt es auf den Justizvollzugsbeamten an, welche Strafe er verhängt, wie er Reagiert und in wiefern er das tolleriert.

wenn er logisch und vernünftig begründen kann warum er weiss oder glaubt der jemand hiv oder hep hat

dann hat niemand was zu befürchten

man hat (leider) auch nichts zu befürchten wenn man keine erste hilfe leistet

klar rettungswagen rufen und so muß jeder machen

aber jeder depp kann sich rausreden das er nicht wusste wie man hilft oder mit der situation überfordert war

Jeder "Depp" kann einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Der kostet je nach Hilfsorganisation um die 20€. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... Ich kann es nicht mehr hören "ich wusste nicht was ich machen soll und bevor ich was falsch mache..." Alle 2 bis 3 Jahre einen EH Kurs... Es würden sicher ein paar Menschen mehr leben. Und denkt doch nicht immer an den fremden, verunfallten auf der Straße. Was ist mit euren Freunden, Verwandten und Eltern? Habt ihr auch da Angst zu helfen? Könnt ihr mit dem Gedanken leben, dass jemand verstorben ist weil "Du" nicht helfen konntest? Einfach mal darüber nachdenken einen EH Kurs zu machen und nicht darüber, welche Strafrechtliche Verfolgung auf mich zu kommt. Nach § 323c StGB reicht ein Anruf/Notruf bei der 112. Reicht das wirklich? Reicht es Dir, wenn Du der verunfallte bist... Der Helfer kniet neben Dir und sagt, dass er schon telefoniert hat und gleich Hilfe da ist...

Das hängt davon ab, ob eine Erkrankung bekannt ist! Vermuten könnte man viel, da wäre es dann sinnlos die Bevölkerung auf erste Hilfe zu trainieren, denn jeder könnte alles haben. Solange nichts genaues bekannt ist, musst Du helfen, anders, wenn ein HIV Infizierter sich verletzt.Das ist ein klassischer Fall unterlassenenr Hilfeleistung mit Todesfolge.

Grundsätzlich hast du ja recht. Und ich glaube auch kaum, das jemand vor Gericht gestellt wird, weil er die Mund-zu-Mund-Beatmung verweigert hat. Wenn du ansonsten alles(Unfallstelle abgesichert, Rettung gerufen etc.) getan hast, ist das mehr, was die meisten anderen Menschen tun, die nur dumm rumstehen u. gaffen oder vorbeigehen.

hmm..eine interessante frage. ich weiss nur,dass man dies tun soll,was man sich zutraut,absichern ,rtw rufen ..etc. ich glaube aber,die angst,sich mit krankheiten zu infizieren ist kein grund,die erste hilfe abzulehnen. schwierig.