Muss Vermieter Trocknungsgeräte und Stromkosten nach Hochwasser bezahlen?

3 Antworten

Jeder Eigentümer einer Immobilie sollte eine Gebäudeversicherung besitzen. Hat der Eigentümer keine Gebäudeversicherung oder hat der Mieter keine Hausratversicherung abgeschlossen, trägt der Mieter den Wasserschaden in der Regel ausschließlich selbst. Soweit der Mieter für den Schaden nicht selbst verantwortlich ist, kann er allenfalls die Miete mindern.

Dein Vermieter wird schon eine Gebäudeversicherung haben, jedoch ohne Elementarschäden. Darunter fällt der vollgelaufene Keller. Dieser Einschluß beinhaltet eine hohe Selbstbeteiligung und wird in vielen Gegenden garnicht angeboten. Die Gesellschaften wollen schließlich mit ihren Policen Geld verdienen und nicht Schäden ausbezahlen.

Vielleicht hast du in deiner Hausratversicherung den Einschluß Elementarschäden?? Schau mal nach. Wenn nicht, dann bezahlt diesen Schaden auch deine Versicherung nicht.

Ich denke, der Vermieter ist für den Zustand seiner vermieteten Räume verantwortlich und muß die Kosten selbst bezahlen. Kann er seine Keller halt nicht vermieten, wenn die naß sind. Ist nicht dein Problem. Das ist ein unternehmerisches Risiko, welches dein Vermieter nicht versichert hat/oder nicht konnte. Er geht hier auf Dummenfang.

Instandhaltungs- und Reparaturkosten sind ausschließlich Vermietersache.
Hat dieser einer Gebäudeversicherung mit Elementar, zahlt die Versicherung.
Hat er keine, bleibt er auf den Kosten sitzen und kann diese auch nicht auf die Mieter umlegen.
Siehe Paragraph 535 Abs. 1 BGB