Vertraglicher Keller soll nun Gemeinschaftskeller werden?

8 Antworten

Schicke der Hausverwaltung eine Kopie des Mietvertrages und der Bilder.

Und drohe mit Anwalt.

Eine Hausverwaltung ist nicht der Vermieter, sondern eine Firma die sich um Dinge kümmert.

Und wenn in deinem Mietvertrag der Keller inklusive ist, hat das die Verwaltung zu Akzeptieren.

Ich bin nicht der Mieterverein, aber ich gebe dir trotzdem einen kostenlosen Rat. Ohne wirksame Teilkündigung nach § 573 b BGB bleibt das zunächst dein Keller. Hat die Hausververwaltung dazu eine andere Meinung, muss sie gegen dich Klage auf Herausgabe des Kellers führen, in Vorkasse gehen und vermutlich die Klage verlieren.

Unterdessen kannst du die Hausverwaltung mit einer Unterlassungsklage bedrohen.

Wer steht denn als Vermieter im Mietvertrag?

Danke für die Antwort

Der Eigentümer

@makaveligs

Und welche Rechte hat dann die Hausverwaltung? Wer hat dir die Mietwohnung samt Keller zum Mietbeginn übergeben?

Wird dir ein zugesagter zugewiesener vereinbarter Keller wieder zur alleinigen Nutzung entzogen, berechtigt dieser erheblicher Mangel eine Minderung der Bruttomiete um nicht weniger als 10%.

Wenn der Kellerraum in deinem Mietvertrag aufgeführt ist, dann ist und bleibt er dein Kellerraum und nicht einer für die Gemeinschaft. Notfalls ziehe den Mieterverein zu Rate.

Danke ☺️

Geh zum Mieterschutzbund. Du bekommst sofort eine Beratung und ein Anwalt kümmert sich um die Angelegenheit. Der Vermieter ist nicht kompromissbereit und uneinsichtig. Deshalb muss ein Jurist mal Klartext sprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung