muss rücklicht rot sein?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rot! Da man sonst denkt du fährst in die andere Richtung

Beim Rücklicht wird es schon etwas komplizierter. Nötig ist eigentlich nur eine rote Lampe. Allerdings sind die Möglichkeiten vielfältiger: Das Rücklicht kann im Gegensatz zum Scheinwerfer verschiedene Anbringungs- und Bauformen haben. Es darf zusammen mit dem kleinen roten Reflektor ans Schutzblech oder an die Gepäckträgerstrebe oder an den Fahrradrahmen geschraubt werden, es kann aber ebenso im großen roten Reflektor z.B. am Gepäckträgerende eingebaut sein. Außerdem ist ein zusätzliches Rücklicht erlaubt. Dieses muss allerdings vom Standard-Dynamorücklicht getrennt einzuschalten sein. Entweder ist also ein zweiter Dynamo erforderlich oder ein eigener Ein/Aus-Schalter am Extralicht. Auch Batteriebetrieb ist hier möglich, da die Zusatzleuchte eben nicht am Dynamo bzw. der übrigen Lichtanlage hängen muss. Die zusätzliche rote Rückleuchte ist daher die einzige Stelle, an der ein straßenverkehrstaugliches Fahrrad ein Batterielicht nutzen darf.

Gefunden hier: http://www.knetfeder.de/magazin/2011/thema/verkehrssicheres-fahrrad/

Das mit dem Selbstbau des Rücklicht's kannst Du vergessen. Es muß nicht nur rot sein, sondern auch für den Straßenverkehr zugelassen sein und eine Prüfnummer tragen.

ok, aber ich machs trotzdem. es geht mir in erster linie darum nicht angefahren zu werden

@dasErdkundebuch
ok, aber ich machs trotzdem.

Wenn Du dann von der Polizei erwischt wirst, wird es doppelt teuer. Die Strafe für ein nicht zugelassenes Licht und der Preis für den Kauf eines zugelassenen Fahrradrücklicht's. Der Gedanke an Deine eigene Sicherheit in aller Ehre.

@Posaunist

aber findet es die polizei nicht auch besser, wenigstens überhaupt licht zu haben, auch wenn es das falsche ist?

@dasErdkundebuch
mein fahrrad-rücklicht ist schon seit ewig kaputt

Das ist ein Zitat aus Deiner Fragestellung. Du hattest also Zeit, Dir ein Rücklicht zu kaufen und zu montieren.

@Posaunist
  1. keine zeit
  2. kein geld
@dasErdkundebuch
keine zeit

Wieso hast Du dann Zeit, Dir etwas nicht zugelassenes zusammenzubasteln?

kein geld

Das wird die Polizei bei Verhängung der Strafe nicht interessieren.

Gemäß § 67 StZO ist ein rotes Rücklicht vorgeschrieben. Außerdem musst Du zwei rote Reflektoren hinten haben, einer muss ein Großflächenreflektor sein, der mit einem "Z" gekennzeichnet ist. Alle Beleuchtungskomponenten (Dynamo, Scheinwerfer, Rücklicht, Reflektoren) müssen bauartgeprüft sein und eine entsprechende Prüfnummer des KBA tragen. Die Bauartprüfung beinhaltet bei Reflektoren z..B. die Fläche, die Rückstrahlwerte, beim Scheinwerfer die Blendwerte und die Helligkeit, beim Rücklicht ebenfalls die Helligkeit, die bestimmten Werten entsprechen muss.

Wenn Dir das alles egal ist ("ok, aber ich machs trotzdem"), verstehe ich Deine Frage nicht. Um gesehen zu werden, ist prinzipiell jede Farbe recht.

Wieso macht sich jemand die Arbeit und den Streß, irgendwas selbst zu basteln, was ich in zugelassener Qualität für 5 - 15 Euronen (je nach Ausführung) im Laden fertig kaufen kann?

Anschrauben - Kabel dran, fertig.

Rücklichter werden auch gerne mal für 2-3 EUR auf Flohmärkten verkauft.