Muss morgen vor Gericht, weil ich vergewaltigt wurde, was passiert, wenn ich KEINE Aussage mache?

10 Antworten

Da sich um diese Uhrzeig bei GF scheinbar nicht gerade der geballte, juristische Sachverstand sammelt, dann doch noch mal eine kompetente Antwort dazu...

Dass sich die Angaben bei der Polizei und bei Gericht unterscheiden, ist völlig normal und eher der Regelfall als die Ausnahme. Du mußt also keine Angst davor haben, dass man Dir daraus einen Strick drehen könnte. Du sollst in der Gerichtsverhandlung ja auch nur das sagen, woran Du Dich noch bewußt erinnern kannst. Ggf. werden Dir als Gedächtsnisstütze dann irgendwann auch Teile Deiner Aussage bei der Polizei vorgelesen.

Sofern Du nicht Familienangehörige bist oder Dich mit Deinen Angaben selbst belasten würdest, hast Du kein Aussageverweigerungsrecht. Du bist - auch wenn Du selbst Opfer bist, in dem Verfahren Zeugin wie alle anderen Zeugen auch. Mit der Pflicht wahrheitsgemäß auszusagen. Wenn Du trotzdem die Aussage verweigerst, kann Erzwingungshaft bis zu 6 Monaten oder ein Ordnungsgeld gegen Dich verhängt werden, um Dich zu einer Aussage zu zwingen. Auch die Behauptung, man könne sich an nichts mehr erinnern, ist übrigens eine strafbare Falschaussage. So pauschal entspricht das nämlich eigentlich NIE der Wahrheit.

anonym12233 
Fragesteller
 19.04.2016, 15:25

Bin mit dem Täter Verwandt, an einige Sachen kann ich mich ja auch noch Erinnern, aber nicht im Detail, da ich damals auch erst ein Kind war und es jetzt 9 Jahre her ist. Die Anzeige an sich hab ich aber erst letztes Jahr gemacht.

skyfly71  19.04.2016, 15:30
@anonym12233

Dass das so lange her ist, rechtfertigt selbstverständlich eine Menge Erinnerungslücken. Und dsa weiß das Gericht natürlich auch.

Du kannst die Aussage verweigern - je nach Beweislage passiert dann entweder gar nichts - oder aber es gibt genügend Beweise, um ihn trotzdem zu verurteilen.

Kann dich vielleicht jemand begleiten? Zum Beispiel auch jemand Professionelles, z. B. von einer Beratungsstelle oder einem Frauennotruf? Und hast du Hilfe für dich?

anonym12233 
Fragesteller
 19.04.2016, 14:52

Meine Mutter begleitet mich dorthin 

skyfly71  19.04.2016, 15:14

Du kannst die Aussage verweigern -

Diese Weisheit nimmst Du jetzt WOHER genau?

BlackWoodruff  20.04.2016, 11:43
@skyfly71

Weil man meiner Info nach als Familienangehörige/r ein Zeugnisverweigerungsrecht hat

Gibt es denn Indizien, also Arztberichte usw? Die sogenannten Beweislage.. n icht unwesentlich.

Sonst gibt es nur seine Aussage.. Du schweigst.. und das A* loch sollte einfach hart bestraft werden, der lacht sich sonst noch eins uind denkt, siehste, geht doch.


Ich kann verstehen, dass Du nichts sagen willst.. das ist nicht einfach. deinem Selbst-Wert-Gefühl täte es gut, würdest Du aussagen.. weil Du dann nicht mehr Opfer bist, sondern Dich wehrst.

Im Endeffekt musst Du das tun, was sich für Dich am besten anfühlt. Wenn Du nicht aussagen willst, passiert Dir nichts.

Ein einfühlsamer Richter wifrd das verstehen.. und ihm wird ggf. auch schon aus dem,w as nonverbal von Dir rüberkommt, was schließen können.

Ich wünsch Dir ganz viel Kraft- egal wie Du Dich entscheidest- und alles Gute.


W/44


anonym12233 
Fragesteller
 19.04.2016, 14:56

Leider gibt es keine Arztberichte, hab die Anzeige leider erst letztes Jahr gemacht, das ganze ist aber schon 9 Jahre her..

SiViHa72  19.04.2016, 14:58
@anonym12233

Ich hab jetzt mal die ganzen Kommis usw. dazu gelesen.. das läuft sehr typisch .. ist oft so. Kannst Du Dich nicht durchringen und doch eine Aussage machen? Der Typ.. darf Dir sowieso nichts.

und ja, es ist unangenehm.. aber es ist Dein weiterer Schritt auf dem Weg, Dich zu wehren.

Niemand wird Dich dafür schräg ansehen und .. hast Du jemanden, der Dich begleitet? Und sei es nur als moralische Rückenstärkung im Hintergrund, a la "ich bin hier, du bist nicht allein"?

anonym12233 
Fragesteller
 19.04.2016, 15:04
@SiViHa72

Werde das wohl erst morgen klar sagen können, ob ich eine Aussage machen, meine allergrößte Angst ist halt, dass ich etwas durcheinanderbringe mit Daten etc weil es über mehrere Jahre ging und das man mir dann nicht mehr glaubt, erinner mich ja auch nicht mehr an alles, da es jetzt 9 Jahre her ist, wobei ich denke, dass ich doch eine Aussage machen werde. 
Ja meine Mutter begleitet mich, bin ja auch froh darüber, dass er nicht da ist.
Wird halt auch ziemlich unangenehm noch mal ALLES zu erzähle bzw das was ich weiß.

wfwbinder  19.04.2016, 16:03
@anonym12233

Wenn es solange her ist, wird man auch nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen und gewisse Erinnerungslücken akzeptieren.

anonym12233 
Fragesteller
 20.04.2016, 19:28
@wfwbinder

Für diejenigen, die es Interessiert: Ich habe mich heute kurz vor meiner Aussage dazu entschlossen auszusagen

Du kannst bitten die Öffentlichkeit auszuschließen.

Wenn der Täter dabei wäre, könntest Du auch bitten ihn aus dem Saal zu bringen für die Zeit Deiner Aussage.

Die hier in einem anderen Posting genannte Aussageverweigerung steht Dir als Zeugin nicht zu. Du bist Zeugin und zur aussage verpflichtet. Also sage auch aus und sage es einfach genau so, wie Du Dich noch erinnern kannst. Mache Dir keine Gedanken über Deine Ausage bei der Polizei. Das ein Opfer nervös ist, daran sind die Richter gewöhnt.

anonym12233 
Fragesteller
 19.04.2016, 15:22

Ich bin mit dem Täter verwandt, also muss ich doch eigentlich doch keine machen, oder? Aber ich habe mich jetzt dazu entschlossen eine zu machen

wfwbinder  19.04.2016, 15:25
@anonym12233

Das kommt auf den Verwandtschaftsgrad an. Hier die Liste:

Nahe Verwandte sind zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin dürfen die Aussage verweigern.

Also Cousin wäre zu weit weg.

Wenn du keine Aussage machst, wird der Täter (sehr wahrscheinlich), falls keine Weiteren Zeugen gibts,  wohl nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" Freigesprochen werden.

anonym12233 
Fragesteller
 19.04.2016, 14:48

Ja bin ich