Diebstahl von 350 € was ist da die Strafe?

9 Antworten

die strafe richtet sich bei diebstahl fast nei nach dem wert, der entwendet worden ist, es geht nur darum , ob es diebstahl war oder nicht. und bei diebstahl gibt es entweder freiheitstrafe bis zu fünf jahren oder eine geldstrafe, die der richter festlegt. die höhe des wertes der entwendeten sache ist nur relevant, wenn es um die frage geht, ob es ein diebstahl von geringwertigen höhe war oder nicht. geringfügig gilt aber nur bis (zuletzt meines wissens nach) 25€, das ist hier aber nicht mehr der fall.

das geld musst du von dem dieb wiederverlangen, das gericht gibt dir das nicht wieder, die bestrafen den dieb nur. du kannst es einklagen, ja. und das geericht entscheidet dann das der dieb es dir wiederzugeben hat oder , wenn er das nicht tut, er anders für den schaden aufkommen muss, wie ist dann ne andere geschichte...

. Wegen so einem Bagatellbetrag gibt es keine Gerichtsverhandlung,

aber selbstverständlich kommt es dazu, vor allem wenn der Angeklagte noch unter das Jugendstrafgericht fällt.

und bei einem Diebstahl von 350€ ist die öffentliche Interesse auf jeden Fall gegeben.

das Geld bekommt der Fragesteller auf jeden Fall nicht vom Gericht, sondern vom Dieb wieder zurück, und zwar mit Zinsen.

Ich denke nicht dass du dein Geld wiedersiehst. Wegen so einem Bagatellbetrag gibt es keine Gerichtsverhandlung, die Anzeige wird aus kostengründen fallen gelassen bevor es soweit kommt. Und selbst wenn du mit der Anzeige irgendwie weiterkommen solltest dann stell ich darauf ein dass das mindestens ein Jahr dauern wird

Kommt darauf an wie alt die beschuldigte Person ist und ob diese vorbelastet ist. Fällt es noch unter das Jugendstrafrecht, so kann die Strafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe sein. Halte ich aber in diesem Falle für sehr unwahrscheinlich. Schätze mal Sozialstunden. Die 350 Euro kannst du dir über einen Volstreckungsbescheid/Gerichtsvollzieher zurückholen. Sollte die Person dagegn Widerspruch einlegen, so kannst du den Ziivilrechtlichen Weg einschlagen und die Sache klären lassen. Die Kosten muß dann der Beschuldige alleine tragen.http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

Das Gericht zahlt dir nichts, das mußt du schon selbst einfordern oder einklagen. Die Strafe dürfte beim ersten mal eher gering ausfallen.