Uneidliche Falschaussage welche Strafe?

3 Antworten

Falsche uneidliche Aussage

Das Strafmaß beträgt Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Ohne Vorstrafe wird das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Bewährung ausgesetzt. Dabei kann es zu Bewährungsauflagen kommen, die wiederum u.a. in einer Geldzahlung bestehen können.

Wenn er unschuldig ist, sollte er gar nicht verurteilt werden.