Polizei Aussage!

10 Antworten

Hallo xDanx88,

rechtlich gesehen bist Du nicht verpflichtet vor der Polizei aufzusagen und theoretisch darf Dir ein Weigerung auch nicht negativ ausgelegt werden.

Praktisch gesehen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen oder es kann auch um eine Hauptverhandlung verzichtet werden, wenn durch die Polizei:

  • Ein Geständnis aufgenommen wurde
  • Du in der Vernehmung alle wichtigen Daten, wie Beispielsweise Beruf und Einkommen angegeben hast
  • Du die Gründe für die tat angegeben hast oder
  • Rechtfertigungsgründe angegeben hast
  • es auch sonst kein Klärungsbedarf besteht, der nur in einer Hauptverhandlung geklärt werden kann.

Ist aber noch Klärungsbedarf, kommt es im allgemeinen auch zu einer Hauptverhandlung.

Was die Staatsanwaltschaft / die Gerichte als Beweis anerkennen, kann man aber pauschal nicht sagen.

Zeugenaussagen können unter Umständen genauso wie Chatverläufe langen, aber im Allgemeinen muss das Betäubungsmittel schon von der Polizei sicher gestellt wurden sein.

Dir hier einen Rat zu geben, wie Du Dich Verhalten sollst, vermag ich hier nicht. Ich kann hier allenfalls vermuten, dass eine Verurteilung ohne Dein Geständnis und vorm allem, ohne das bei Dir BTM gefunden wurde unwahrscheinlich ist, aber das ist nur eine Vermutung von mir.

Ein Rechtsanwalt könnte Dir hier sicherlich besser helfen, vor allem, könnte der erst einmal Akteneinsicht nehmen und dann Abschätzen, wie die Beweislage ist und Dir dann zu einer bestimmten Handlung raten.

Schöne Grüße
TheGrow

Die Aussage ist ein Recht, keine Pflicht. Selbst als Angeklagter vor Gericht mußt du nur deinen Namen sagen. Wenn du aber nichts entlastendes vorträgst, gelten die vorliegenden Beweise als gesichert und führen zwangsläufig auch zu deiner Verurteilung, denn sonst hätte die Staatsanwaltschaft keinen Anklage erhoben!

Um an die Chats zu kommen, bräuchten sie einen Beschluss vom Gericht, den sie bei einem minderschweren Vergehen wie Besitz (wobei es hier auf die Menge ankommt), wohl eher nicht bekommen. Ich meine, auch wenn dein Chatpartner das Protokoll ausdruckt, würde es nicht zugelassen werden, da du dein Einverständnis geben müsstest... ich glaube nicht, dass die Chatprotokolle da relevant sind. Wie kommst du darauf eigentlich?

Ferner wirst du natürlich vor Gericht gestellt, sobald Anklage vom Staatsanwalt erhoben wird - das hat nichts damit zu tun, ob du bei der Polizei aussagst oder nicht oder ob noch jemand gegen dich aussagt. Du musst auch vor Gericht nicht aussagen, wenn du dich selbst belastest. Wichtig hier ist nur: wurde Cannabis bei dir durch die Polizei sichergestellt? Wenn ja, wird das zur Anzeige gebracht und vom Staatsanwalt Anklage erhoben.

....

@xDanx88

Ich bin keine Anwältin, bin mir hier also nicht zu 100% sicher, aber ich meine nicht, dass die Polizei sich von solchen Sprüchen beeindrucken lässt, noch ist es strafrechtlich relevant. In Deutschland geht es darum, dass der Besitz verboten ist. Wenn DU mit Gras in der Tasche hochgenommen wirst, befindet es sich immer in deinem Besitz, auch wenn du nicht der Eigentümer sein solltest. Sprich: du hast das Zeug in der Tasche, du wirst dafür belangt, egal, ob du es nur kurz für jemanden eingesteckt hast.

Was diesen zweiten Teil angeht, bin ich nicht ganz sicher, aber da der andere Kumpel weggerannt ist, kann es sein, dass die Aussage des geschnappten Kumpels in so weit ernst genommen wird, dass beim anderen Kumpel ein Test veranlasst und eventuell ein richterlicher Beschluss erwirkt wird, um seine Privaträume zu untersuchen. Ich bin hier wie gesagt absolut nicht sicher, ich könnte es mir nur vorstellen, da, besonders durch das Wegrennen, in Kombination mit der Aussage ein begründeter Verdacht besteht, dass der andere Kumpel auch Gras besitzt.

Wenn das aber alles nicht passiert (wie gesagt, vielleicht ist das auch völliger Blödsinn), wird gegen ihn vermutlich nicht Anklage erhoben. Wichtig ist, dass er zum Termin bei der Polizei erscheint und die Aussage verweigert. Ist er sich unsicher, kann er das auch gern im Beisein eines Anwaltes tun. Sollte er zu einem Drogentest aufgefordert werden, ist auch dieser grundsätzlich freiwillig, es sei denn, es liegt ein richterlicher Beschluss vor (ein positives Ergebnis allein würde allerdings keine Konsequenzen nach sich ziehen, Konsum ist in Deutschland erlaubt).

Möglicherweise würde er noch als Zeuge gegen den erwischten Kumpel geladen werden. Hier dürfte er die Aussage nur verweigern, wenn er sich selbst belasten würde.

Ob eine Sache vor Gericht kommt, hat mit einer Aussage bei der Polizei nix zu tun. Du darfst dort GRUNDSÄTZLICH die Aussage verweigern.

Ob da vor Gericht kommt, hängt von so vielen Faktoren ab (Von denen du nicht EINE Genannt hat), das man diese Frage nicht beantworten kann.

Abwarten und Tee trinken..

..

@xDanx88

fehlt: Alter, Menge, Ersttäter, .... nur als die wichtigsten

Eine Vorladung bei der Polizei dürfen Sie getrost in den Papierkorb werfen.

Zumeist kommt dann nichts und die Kollegen sind froh, dass sie keine zusätzliche Schreibarbeit haben, ... aber eine Vorladung schicken, das müssen sie schon.

Bekommen Sie dann wider Erwarten trotzdem was, was unwahrscheinlich ist, .. dann müssen Sie bei der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht erscheinen.

Und in dem speziellen Fall, da suchen Sie einen RA auf und lassen Akteneinsicht nehmen.

PS:

Eine Vorladung bei der Polizei zeigt lediglich, daß NICHT genügend gegen Sie vorliegt, um ein Verfahren anzustrengen.

Die Vorladung dien EINZIG dem Zweck Belastbares GEGEN Sie aus IHNEN heraus zu holen, und genau daruaf sind die Kollegen trainiert.

Also gehen sie NICHT hin.

Sie brauchen auch nicht ab zu sagen ;)