Kann man bei einer Aussage vor Gericht den Richter darum bitten die Adresse nicht zu nennen?

4 Antworten

Hallo, ich glaube nicht,daß das möglich ist....bei der Verlesung deiner Personalien wird auch die Adresse genannt... Du könntest allerdings anregen,daß der Angeklagte für die Zeit,wo du deine Aussage machst,von der Verhandlung ausgeschlossen wird...entsprechende Begründung natürlich vorausgesetzt.... MfG

Da müsstest du eine eingetragene Auskunftssperre beim Meldeamt haben oder eine gefährdete Person sein. Nur dann. Du kannst dir ja noch eine Auskunftssperre besorgen, wenn du nachweisen kannst, dass dich jemand bedroht hat.

Ich stand des öfteren vor gericht und leider nein der wohnort wird bei den personalien zur person angegeben aber du kannst vor gericht sagen das du angst hast vor möglich Angriffen auf dich dann wird der richter dies vermerken und falls dann was passiert wird diese person sofort verdächtig bzw sofort geladen und dann gerecht bestraft

Bisschen naiv, deine aussage. In der regel erledigt das im nachhinein ein kumpel des taeters, vorzugsweise, wenn dieser ein alibi vorweisen kann. Und dann? Ohne beweise geht hier mal gar nichts.

Bleib ganz ruhig, der Angeklagte kennt sie schon. Er kann sie über seinen Anwalt, wenn er einen hat, auf dem Wege der Akteneinsicht erfahren haben. Spätestens mit Zugang der Anklageschrift erfährt er sie, denn dort sind Namen und Anschriften der Zeugen die geladen werden sollen aufgeführt.