Was passiert wenn man vor Gericht lügt?
Frau Schröder behauptet vor Gericht , dass er Herrn Schröder am 26.04.2018 um 2.45 nicht angerufen hat. Sie möchte nach ihren Angaben bei der Polizei nichts mehr mit ihm zu tun haben. Herr Schröder kann vor Gericht genau das Gegenteil beweisen und zeigt die Screenshots dass er um den genannten Zeitpunkt von Frau Schröder angerufen worden ist. Welche Strafe droht Frau Schröder? Sie ist im Gerichtsverfahren Zeugin.
10 Antworten
Wenn Frau Schröder die Aussage nur gegenüber der Polizei gemacht hat, dann hat sie sich nicht wegen einer falschen uneidlichen Aussage nach § 153 StGB strafbar gemacht. Denn danach wird nur der bestraft, der die falsche Aussage "vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle" tätigt. Die Polizei ist aber keine solche Stelle.
Strafbar würde sich Frau Schröder mit ihrer Aussage bei der Polizei daher nur dann machen, wenn sie durch ihre falsche Aussage Herrn Schröder fälschlicherweise einer Straftat bezichtigen würde. Das wäre dann strafbar nach § 164 StGB, da die Polizei "zur Entgegennahme von Anzeigen" zuständig ist.
Sollte Frau Schröder diese Aussage allerdings vor Gericht gemacht haben, hätte sie sich strafbar gemacht nach § 153 StGB wegen falscher uneidlicher Aussage. Diese Straftat zieht eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren nach sich (eine Geldstrafe ist entgegen dem Wortlaut des § 153 StGB aber auch möglich).
Bei der Polizei wurde angegeben, dass sie nichts mit ihm zu tun haben möchte und einfach nur in Ruhe gelassen werden möchte. Deshalb wurde auch eine Anzeige wegen Nachstellung erstattet. Vor Gericht hat sie dann gelogen, weil der Angeklagte gefragt hatte ob sie ihn angerufen hatte. Sie verneinte. Danach kam der Gegenbeweis. Sie hat sich doch in erster Linie strafbar gemacht weil sie bei der Polizei behauptet hat, dass sie nichts mit ihm zu tun haben will und kein Kontakt wünscht. Das wäre die falsche Verdächtigung. Und in zweiter Instanz weil sie vor Gericht gelogen hat und sich einer Falschaussage vor Gericht verantworten muss.
Außerdem wird man schnell vom Zeugen zum Beschuldigten. Und ab da darf man lügen, bis sich die Balken biegen.
Mit Lügen kommt man nicht weit..
Ändert ja nichts an der Tatsache, dass man es darf.
Ob es was bringt ist eine andere Frage..
Oh bitte - JAAA, DAS WEISS ICH UND DAS HAB ICH AUCH GESAGT!
Es ändert aber nichts daran, dass eure Antworten Richtung garantierter Strafbarkeit nicht so unzweifelsfrei richtig sind.
Einen Screenshot vom Anruf? Also ein BILD, wo das Handy KLINGELT? Das geht???
Aber warum so umständlich. Da reicht doch die Anrufliste! Oder beide!
Bewiesen ist damit aber lediglich, dass jemand dieses Telefon benutzt hat, um einen Anruf zu tätigen. Wenn Frau Sch. nachweisen kann, das mehrere dafür infrage kommen, dürfte sie aus dem Schneider sein.
Gruß S.
Wenn Ihre Handynummer bei der Polizei registriert ist, kann sie weder aus dem Schneider sein noch sonst was. Was will sie sagen? Der Weihnachtsmann hat mein Handy benutzt und zufällig den Herrn Schneider angerufen??? Nichtmal ein einfacher Streifenpolizist würde dieser dummen Aussage Glauben schenken!
Da sie die Aussage sicher nicht unter Eid getätigt hat, ist es eine Falschaussage und wird belehrt.
Zumal es aus meiner Sicht Steuerverschwendung ist, wegen eines Nachtanrufs gleich zu klagen.
Auch eine uneidliche Falschaussage vor Gericht ist eine Straftat.
Gibt stress
Wer vor Gericht lügt, bekommt entweder eine lange Pinoccio-Nase oder vom Gericht eine solche gedreht.
Frau Schröder hat eine falsche uneidliche Aussage gemacht,
§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage - dejure.org
sie hat auch noch über ihr Geschlecht gelogen,
Frau Schröder behauptet vor Gericht , dass er Herrn Schröder ...
damit ist sie dran.
Die Staatsanwälte sind nicht übermäßig erpicht, Zeugen zu verunsichern.
Zeugen anzuklagen kann dazu führen, dass Zeugen sich nicht mehr melden.
Frau Schröder kann sich ja auch geirrt haben. Wenn ihr nicht nachgewiesen wird, dass sie in böser Absicht gehandelt hat, wird die Staatsanwaltschaft dazu tendieren, die Sache zu vergessen. Staatsanwälte haben auch so genug zu tun.
Das ginge nur, wenn Frau Sch. etwas gesagt hätte und die Stimme eindeutig ihr zuzuordnen wäre.
Ein Handy kann von mehreren Menschen benutzt werden. Wenn sie weiterhin abstreitet, müsste man beweisen, dass sie es tatsächlich war. Wieviel Mühe man sich dabei gibt, hängt vom Delikt ab.