2 Antworten

Falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert: Gut zu wissen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Steuerrecht bzw. in dem Link hier:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
abcdefgh779 
Fragesteller
 31.03.2022, 11:27

vielen, vielen Dank!

Nein. Ist ja der "Witz" an Minijobs, da fallen keine Abgaben außer der Pauschale an.

abcdefgh779 
Fragesteller
 31.03.2022, 11:10

das war mir auch so

wollte bloß sichergehen

Pauli1965  31.03.2022, 11:12

Und was ist wenn sie mit dem Stundenlohn zu hoch ist, so dass sie über die 450 Euro kommt ? Dann fallen ja wohl Steuern an.

OhMiaMiaJa  31.03.2022, 11:12
@Pauli1965

Das ist dann kein 450-Euro-Job.

Pauli1965  31.03.2022, 11:13
@OhMiaMiaJa

Schon gemerkt ? Da hat jemand 3 Jobs... 2 davon Minijobs...

abcdefgh779 
Fragesteller
 31.03.2022, 11:13
@Pauli1965

das stimmt wohl, doch genau aus diesem Grund achte ich ja darauf, dass er unter 450 Euro bleibt.

xwave518  31.03.2022, 11:14
@OhMiaMiaJa

hahaha true deswegen muss man gut darauf aufpassen nicht über die 450€ zu kommen sonst landet man ganz schnell in der STK. VI. Wird doch eh bald auf 520 erhöht...

abcdefgh779 
Fragesteller
 31.03.2022, 11:15
@Pauli1965

naja, noch habe ich sie nicht.

Zur Auswahl steht: 20 h Stelle (Teilzeit, stueupflichtig), + 10 h Stelle (steuerpflichtig, da über 450 €) + Minijob (unter 450 €).