(falsche) Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten im Personalfragebogen?

1 Antwort

Hallo,

da wendet sich das "Papierlose Bürokratengedöns" leider gegen dich.

Denn nach der Abschaffung der Lohnsteuerkarte in Papierform kann der AG ja nicht mehr die Vorbeschäftigungszeit im laufenden Kalender bei einem anderen AG sehen.Die war ja vorher auf der LStk. bescheinigt.

Wenn in dem Personalfragebogen nur nach:

  • Zeitraum von bis
  • Art der Beschäftigung
  • Anzahl Arbeitstage

gefragt wird, könntest du das ja ausfüllen.

Okay, danke erstmal.

Genau die drei Sachen müssen ausgefüllt werden. Das Problem hierbei wäre, dass die Anzahl der Arbeitstage so hinterlegt sind, dass der Arbeitgeber sie ausfüllen soll (also grau markiert - warum weiß ich auch nicht), aber wie will er das machen? Ich könnte es selbst auch nicht, weil ich gar nicht weiß, wie viele Tage ich gearbeitet habe.

Also sollte ich am besten den Zeitraum angeben, dann als Art der Beschäftigung "Teilzeit" und Arbeitstage freilassen?

@Liebelei13

Das "Anzahl der Arbeitstage" könntest du schon, wenn du Lohnabrechnungen erhalten hättest :-)

Grau hinterlegt macht aber keinen Sinn, denn dein neuer AG kann das ja auch nicht wissen es sei denn, er fordert dich dazu auf, deine letzte Lohnabrechnung vor zulegen.Das würde ich aber verweigern aus Datenschutzgründen.