Bafög mit Minijob und Gewerbe?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo zusammen, ich beziehe Bafög und jobbe nebenbei auf 450€ Basis...

Dann solltest du nicht nur dein zukünftiges Einkommen als Gewerbe im Nebenerwerb beachten, sondern die Einkommensgrenze für die kostenlose Familienversicherung wäre dann überschritten, falls du jetzt schon die 455€ mtl. Einkommen überschreitest:

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 455 Euro (hier: 2020) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein. Dies gilt auch für Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt zwischen 450,01 und 455 Euro.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/

Da hilft dir doch gerne studis-online.de weiter unter "Geld+BAföG" -> BAföG-Infos bzw. in dem Link hier: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Erstmal vielen dank für die schnelle Antwort. Aber das verstehe ich noch nicht so ganz. Ich verdiene 450€ im Monat macht also 5400€ im Jahr. Somit bin ich ja rein theoretisch über denn 4400€. Wenn ich jetzt noch ein Gewerbe anmelde und monatlich (voraussichtlich) ca. 50-100€ verdiene, komme ich ja noch höher über die 4400€ Grenze. Oder werden die Einnahmen getrennt betrachtet?

@robin8000

Woher bitte hast du denn 4.400€-Grenze her?

@siola55
Die Werbungskostenpauschale für Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung beträgt 1.000 Euro (seit 2011). Dieser Betrag wird also auf jeden Fall berücksichtigt. Der Nachweis höherer Kosten ist möglich. Übrigens können auch die Aufwendungen für eine Ausbildung nach einem berufsqualifizierenden Abschluss als Werbungskosten abgezogen werden ( VwV 21.1.17a). Mehr dazu im Artikel Ausbildungskosten absetzen.

Sorry - falls die Dame vom BAföG-Amt diese Werb.kostenpauschale von 1.000€ damit meint: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/05_selbstaendig_oder_abhaengig/node.html

Somit kannst du diese 1000€ vom Maximalbetrag im Bewilligungszeitraum von 5.400€ in Abzug bringen und hättest somit 1.000€ im Bewillig.zeitraum für dein Einkommen (Gewinn) als Gewerbe im Nebenerwerb als restl. Freibetrag zur Verfügung...!?

@siola55

Die Dame vom Bafög-Amt meinte zu mir das ich im BWZ insgesamt 4400€ verdienen darf. Sprich 450€ Monatlich plus Gewinn des Gewerbes. Und alles was drüber wäre würde mir abgezogen werden. Danke für die Antwort. Also kann ich 1000€ im bwz als Freibetrag ? Sorry das ich da so Nachfrage. Blicke da nicht so 100% durch.