Zählt Komparsenjob als Minijob?
Ich arbeite momentan auf 450€ Basis. Jetzt würde ich mich gern in einer Komparsenagentur anmelden, wo man 1x im monat angefragt wird (pro Dreh 50-90€) , dadurch würden die 450€ überstiegen und durch die Steuern würde ich kein Vorteil haben. Aber zählt das dazu? Weil es ist ja nich regelmäßig. Danke schonmal!
2 Antworten
Du wirst doch entlohnt. Also ist es wie jeder andre ein versicherungspflichtiger Job. Ob der regelmäßig ausgeübt wird oder nur einmal im Jahr ist egal.
Die 450€ sind sowieso nur 1/12 dessen was man in einem Jahr verdienen darf. Gerechnet wird immer das gesamte Jahreseinkommen. Du darfst auch an 1 Tag 5400€ verdienen wenn du sonst keine Einkünfte hast.
Wenn du unter 50 Arbeitstage im Jahr hast, kann es ein kurzfristiger Minijob sein, der nichts mit einem dauerhaften Minijob zu tun hat:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/06_kurzfristiger_mj/node.html