Muss Mieter Fensterdichtung zahlen?

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Die laufende Instandhaltung obliegt nach dem Gesetz grundsätzlich den Vermieter. Diese Pflicht kann jedoch teilweise durch den Mietvertrag dem Mieter auferlegt werden. So wird häufig im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter die Kosten für "kleinere Instandsetzungen" bzw. zur "Beseitigung von Bagatellschäden trägt.

Für die Kostenabwälzung kleiner Instandsetzungen auf den Mieter hat der Bundesgerichtshof (WM 91, 381; 89, 324) folgende Zumutbarkeitsgrenzen aufgestellt:

> Bagatellreparaturen dürfen höchstens 90 Euro kosten;

> in der Mietvertragsklausel muss eine Höchstgrenze für einen bestimmten Zeitraum für den Fall genannt werden, dass sich Kleinreparaturen häufen;

> außerdem darf sich die Klausel nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Unangemessen benachteiligt wird er nämlich dann, wenn er für Gegenstände zahlen soll, die er gar nicht direkt abnutzen kann, wie z. B. Leitungen für Gas, Wasser und Strom.

Wichtig: Es kann allenfalls die Verpflichtung, für Bagatellschäden zu zahlen, abgewälzt werden, nicht aber die Verpflichtung, defekte Gegenstände instand zu halten oder instand zu setzen, d. h. reparieren zu lassen (BGH WM 92, 355; OLG Frankfurt WM 97, 609).

der schaden dürfte eigentlich nur dir entstanden sein, weil dort wärme abgezogen ist und du somit höhere heizkosten hattest.

Nein, das kann er nicht, Grundsätzlich ist der Vermieter für Instandhaltung und Instandsetzung zuständig. Der einzige Fall, in dem er etwas verlangen könnte, wäre, wenn Du den Schaden über die normale Abnutzung hinaus verursacht hättest...

In den meisten Mietverträgen ist für solche Sachen eine entsprechende Klausel enthalten...nennt sich Kleinreperaturen. Allerdings sind 350 EUR etwas hart...

Kannst du nachweisen, dass die Dinger bei Einzug nicht drin waren?? Der Vermieter kann dich eigentlich nicht haftbar machen, wenn ein Mangel bsteht...er kann dich nur dann zur Haftung heranziehen, wenn du ihm einen Mangel nicht meldest und hierdurch ein Schaden entsteht...

In solch einem Fall kann ich nur zum Eintritt in den Mieterverein raten...mit solchen Vermietern wirst du den öfters brauchen...

bina82 
Fragesteller
 25.02.2011, 15:43

Ich habe vorher auch in einer Wohnung gewohnt, wo diese Streifen nicht drin waren. Es wurde eine Wohnungsübergabe gemacht. Da wurden auch die Fenster geöffnet. Ich habe mir nichts dabei gedacht, weil ich es auch aus der vorherigen Wohnung nicht anders kannte. Ich wohne mittlerweile auch schon 4 Jahre hier. Wenn jetzt ne Scheibe kaputt wär und ich das nicht gemeldet hätte wär es ja verständlich. Aber so?

nadine120785  25.02.2011, 15:46
@bina82

ich würde auch dagegen vorgehen...so wie sich das anhört war das kein Defekt (immerhin scheinen die Fenster ja auch ohne die Gummis funktioniert zu haben) sondern einfach etwas fehlendes, was ergänzt wurde... Da hat dein Vermieter eigentlich kein Recht drauf...sonst könnte er ja irgendwann Marmorboden reinlegen und dir die Rechnung dafür schicken, dass du nicht bemerkt hast, dass der nicht von Anfang an da war.

Das mit dem nichtgemeldet kann er sich sparen...das wäre nur relevant, wenn durch die Gummis ein Schaden an der Wohnung entstanden wäre. Hast du eine Rechschutzversicherung? Wenn ja: Nimm sie in Anspruch.

bina82 
Fragesteller
 25.02.2011, 15:54
@nadine120785

Ein Schaden ist ja definitiv nicht entstanden. Der Typ von der Firma hätte sich vielleicht erst mit meinem Vermieter absprechen sollen, ob der die Streifen anbringen soll. Ja, Rechtschutz habe ich. Danke für deine Antwort!

Das Verhalten deines Vermieters ist nicht nachvollziehbar. Welcher Schaden ist denn entstanden? Wie kommt der Vermieter eigentlich dazu, aus heiterem Himmel heraus, bei dir aufzutauchen und deine Fenster mit Klebestreifen abzudichten? Wenn du den Vermieter auf Wärmeverlust durch undichte Fenster aufmerksam gemacht hast, dann muss er auf seine Kosten diesen Mangel beseitigen.

Schließlich zahlst du Miete und hast damit ein Anrecht auf intaktes Inventar. Hast du den Vermieter nicht über diesen Mangel informiert, so ist lediglich dir ein Schaden entstanden, der sich in deiner Nebenkosten-Abrechnung beim Energieverbrauch niederschlägt, also nicht dem Vermieter. Ich würde der Zahlungsaufforderung umgehend mit vorgenannten Argumenten widersprechen.

Lieben Gruß G.H. P.S. Unbewegliches Inventar wie Fenster, Türen, Sanitäre Anlagen, Bodenbeläge sind immer Sache des Vermieters. Nur bei nachweislich grober Sachbeschädigung haftet der Mieter.