Muss mein Mieter Instandhaltungen vom Fachmann erledigen lassen?

2 Antworten

Der Vermieter muss die Wohnung "gebrauchsfertig" übergeben. Das bedeutet, daß z.B. die Fenster schließen und einigermaßen dicht sein müssen (je nach Alter der Wohnung).

Ist ein Fenster mangelhaft bzw. beschädigt, muss der Vermieter die Reparatur veranlassen, so daß das Fenster wieder "in Ordnung" ist.

Er kann dies selbst tun, einen Freund beauftragen oder einen Fachbetrieb.

Ob er jemanden "schwarz" oder gar nicht bezahlt, ist nicht Eure Angelegenheit

Haben wir das Recht darauf, dass der Vermieter einen Fachmann für die Instandsetzung unserer Fenster beauftragt

Nein: Der VM schuldet "Tauglichkeit der Mietsache zu vertragsgemäßem Gebrauch". Wie er die herstellt, bleibt selbstverständlich ihm überlassen.

Ihr seit ja auch nicht verpflichtet, einem Malerfachberieb mit Schönheitsreparaturen zu beauftragen. Und dürft sogar unsachgerechten Versuch selbst nachbessern.

G imager761