Muss mein Mieter Instandhaltungen vom Fachmann erledigen lassen?
Ich bin Anfang des Monats in meine Mietwohnung eingezogen, bzw dabei zu renouvieren. Der Mieter hat im Beisein von Zeugen gesagt, da wir bei der Wohnungsübergabe den katastrophalen Zustand der Fenster bemängelt haben, das die Fenster repariert bzw. ausgetauscht werden. Nun gab es einen Termin bei einem örtlichen Tischler welcher sich unsere Fenster angeguckt hat. Der Vermieter bestätigte das ich mich bezüglich eines Termins mit dem Tischler auseinandersetzen soll, da dieser die Fenster instand setzen soll. Nun ist unser Vertrauen in den Vermieter gestört, da er schon einige schriftlich festgehaltene Vereinbarungen nicht erfüllt hat. Heute bekommen wir dann den Anruf das jemand vorbeikommt und die Fenster macht. Man muss dazu sagen das ein Fensterglas ausgetauscht werden müsste da dieses gebrochen ist. Nun steht ein Leihe bei uns vor der Tür, welcher selber zugibt keine Ahnung von der Reparatur der Fenster hat und macht die Rahmen mehr schlecht als Recht mit einer Art Slikon fest. Da wir den Namen der eigentlich beauftragten Firma kannten haben wir nach einem Anruf erfahren, dass ein Kostenvoranschlag an unseren Vermieter gemacht wurde. Nun hat der Vermieter sich wahrscheinlich gedacht " lass ich das lieber Schwarz machen, ist eben günstiger" . Das der versprochene Auftrag ein neues Fenster einzubauen nicht gegeben wurde, obwohl der Vermieter nachweislich das Gegenteil behauptet. ....So kommen wir zur eigentlichen Frage: Haben wir das Recht darauf, dass der Vermieter einen Fachmann für die Instandsetzung unserer Fenster beauftragt oder darf er Leihen beauftragen welche weder Ahnung haben, noch "offiziell" beauftragt wurden.
Ich bedanke mich schon mal für jegliche Antwort
2 Antworten
Der Vermieter muss die Wohnung "gebrauchsfertig" übergeben. Das bedeutet, daß z.B. die Fenster schließen und einigermaßen dicht sein müssen (je nach Alter der Wohnung).
Ist ein Fenster mangelhaft bzw. beschädigt, muss der Vermieter die Reparatur veranlassen, so daß das Fenster wieder "in Ordnung" ist.
Er kann dies selbst tun, einen Freund beauftragen oder einen Fachbetrieb.
Ob er jemanden "schwarz" oder gar nicht bezahlt, ist nicht Eure Angelegenheit
Haben wir das Recht darauf, dass der Vermieter einen Fachmann für die Instandsetzung unserer Fenster beauftragt
Nein: Der VM schuldet "Tauglichkeit der Mietsache zu vertragsgemäßem Gebrauch". Wie er die herstellt, bleibt selbstverständlich ihm überlassen.
Ihr seit ja auch nicht verpflichtet, einem Malerfachberieb mit Schönheitsreparaturen zu beauftragen. Und dürft sogar unsachgerechten Versuch selbst nachbessern.
G imager761