Gebäudeanalyse durch Vertreter des Vermieters?
Moin,
und zwar hat mir die Hausverwaltung einen Brief geschickt, dass der Vermieter einen Vertreter zu einer Gebäudeanalyse beauftragt hat und ich diesen in meine Wohnung lassen soll.
Dieser will alle Räume sehen und Fotos machen. Jedoch will ich weder irgendeinen Vogel in meiner Wohnung haben noch das Fotos gemacht werden.
Wie siehts aus wenn ich den einfach nicht rein lasse? Oder einfach zufällig nie da bin wenn die kommen wollen? Wie sieht es aus mit Fotos von meiner Wohnung, ist das rechtens ohne meine Zustimmung?
Ich weiß bereits das der Vermieter mit Ankündigung in meine Wohnung darf, rechtlich gesehen zumindest.
Für mich klingt das ganze eher nach Schnüffeln in der Wohnung, da nicht alle Mieter des Hauses diesen Brief bekommen haben.
5 Antworten
Fotos deiner Einrichtung musst du nicht dulden.
Die Hausverwaltung hat doch Baupläne, aus denen die Wohn- und Nutzflächen zu berechnen sind.
Allerdings musst du dem Vermieter (oder seinem Beauftragten) einmal jährlich den Zugang zu deiner Wohnung ermöglichen.
Dass du NIE zu Hause bist, kannst du nicht argumentieren. Einmal im Jahr muss du das nach Terminabsprache dulden.
Ich habe keine Termine frei. Ich bin voll Berufstätig und Leite nebenbei noch ein Unternehmen als Nebenberuf. Da bleibt keine Zeit für zuhause. Auch nicht am Wochenende.
Dann musst du einen Beauftragten schicken.
Ich lasse niemand fremden in meine Wohnung. Und erstrecht nicht ohne mein beisein.
Wenn du ihm aber nicht den Zugang gewährst, verstößt du gegen deinen Mietvertrag. Dann kommt die Abmahnung und anschließend die Kündigung.
Damit kann ich leben. Danke ^^
Du hast also keine Freunde.
Natürlich. Jedoch lasse ich niemanden allein in meiner Wohnung.
Dann hast du keine Freunde. Das ist aber alles schlussendlich dein Problem.
Was hat das mit freunden zutun? Ich will auch nicht in der Wohnung von meinen Freunden allein sein und für die auf jemanden warten. Was für eine Dumme Schlussfolgerung ist das bitte?
Zudem sind meine ganzen betrieblichen unterlagen in meiner Wohnung die unter anderem Baupläne, Skizzen, Patentrechte für Maschinen. In meiner Wohnung hat niemand was zu suchen. Nicht umsonst habe ich mehrere Tausend in Sicherheitssysteme gesteckt...
Das kannst du niemandem plausibel machen, dass du dir (als SELBSTÄNDIGER) nicht mal für eine Stunde die Zeit nehmen kannst, deiner Pflicht nachzukommen.
Lieber suche ich mir eine neue Wohnung, was auch unproblematisch ist, da ich finanziell (fast) kein Limit habe. Somit kann mich der Vermieter mal.
Ein anderer Vermieter behält sich dieses Recht aber ebenfalls vor.
Das kann man vorher ja alles absprechen. An sich wäre Eigentum besser, jedoch fehlt mir die Zeit das zu bewirtschaften.
Freunde, denen man nicht vertraut und die einem keinen kleinen Gefallen tun, erfüllen die Definition von Freund nicht so recht.
Zudem sind meine ganzen betrieblichen unterlagen in meiner Wohnung die unter anderem Baupläne, Skizzen, Patentrechte für Maschinen.
Ah ja, die liegen offen herum.Du wirst immer weniger glaubwürdig. Patente liegen übrigens beim Patentamt.
Natürlich liegen die nicht so rum. Patente liegen unter anderem auch beim Patentamt. Dennoch bekommst du etliche unterlagen für dich Privat. Dieser liegen in einem Wandtresor.
Dann hättest du ja gar kein Problem damit, wenn das nicht sowieso alles frei erfunden wäre. Na, Urlaub und Langeweile?
Nur weil du in einem Scheinbar minderbezahlten beruf arbeitest ohne Perspektive auf ein Unternehmen und auch garnicht die Qualifikationen besitzt eines zu Leiten, musst du nicht andere Menschen runter reden die was aus ihrem Leben und vorallem für die Gesellschaft und Technologie machen. Also schanuze halten Boomer.
Sagt der Lokführer und Hobbyfotograf. Süß.
Allein als Hauptberuf (Tf) verdiene ich mit sicherheit mehr Geld als du. Und Fotos machen ist mein Hobby. Jemanden auf sein Hobby anzusprechen ist schon lächerlich. Und ich vermute selbst mit meinen Bildern mache ich mehr Geld als du in deinem jämmerlichen angestellten Beruf. Arbeite mal schön damit du dann eine Jämmerliche Rente bekommst und Perspektivenlos Suizid im alter begehst weil du dir nix zu fressen mehr leisten kannst du minderbemittelter Mensch....
Getroffene Hunde bellen.
Auf Bauplänen sieht man aber nicht den Zustand der Fenster z.B.
Deswegen muss ja der Zugang einmal im Jahr nach Absprache ermöglicht werden.
Eben, auch für eine Gebäudeanalyse.
Für die Vorbereitung von Renovierungsarbeiten oder auch für einen Verkauf usw. musst Du einen Beauftragten in deine Wohnung lassen. Der darf auch Fotos machen. Aber nicht von deiner Einrichtung oder einzelnen privaten Gegenständen sondern von Wänden, Fußböden, Decken, Leitungen, Bad, Küche usw. (also Dingen, die im Eigentum des Vermieters stehen).
Hier wird aber nichts renoviert oder sonst was. Ich habe über den Link https://www.mietbuergschaft24.de/wann-darf-ein-vermieter-fotos-in-der-wohnung-des-mieters-machen/ rausgefunden, das der Vermieter keine Fotos machen darf. Nur mit Genehmigung durch mich
Grundsätzlich richtig, aber nicht vollständig. Ausnahmen sind möglich wie z.B. vertragswidriges Verhalten durch den Mieter oder Beweissicherung für zivilrechtliche Ansprüche. siehe meinen Vermerk
eine allgemeine vertragliche Formulierung "Recht zur Betretung der Wohnung eines Mieters durch den Vermieter", die bis zu diesem Zeitpunkt offenbar regelmäßig verwendet wurrde, ist erheblich eingeschränkt worden. (BGH, 04.06.2013, Az. III ZR 289/13) Die Bedingungen der Anmeldung, Angabe von Gründen usw. wurden offenbar richtig angegeben, wobei der Begriff "Gebäudeanalyse" was nun eigentlich umfassen soll? Schadensprüfung, Wertprüfung o.ä? Hört sich für mich nach einem möglichen Verkauf an...
M.E. kann das Betreten, so wie hier angegeben, trotzdem letzten Endes nicht verhindert werden. Allerdings sind Fotos gegen den Willen des Mieters nur möglich wenn Schäden / zu vermutende Schäden vorliegen, auch eine Beweissicherung z.B. bei vertragswidrigem Verhalten wäre möglich. (AG Steinfurt, Urteil vom 10.04.2014, Az. 21 C 987/13). Für das Betreten kann er wie hier angedeutet eine notwendige dritte Person mitbringen.
Ich kann mir vorstellen, dass sich das wie rumschnüffeln anfühlt, andererseits gibt es immer eine Abwägung zwischen dir und den möglicherweise berechtigten Maßnahmen des Vermieters. (du hast doch genug Zeit zum aufräumen :-) )
Vielleicht ist das auch mal eine Möglichkeit die Frage nach der "Analyse" zu stellen. Sollte tatsächlich so was wie ein Verkauf im Raum stehen kann man sich schon mal darauf vorbereiten. Eine Vorgeschichte wurde von dir nicht erwähnt, so ist meine Antwort nur aufgrund der von dir gemachten Angaben möglich.
.
Oha, die zwischendurch gefertigten Aussagen und Bemerkungen konnte ich erst nach meinem Schriftsatz sehen. Du MUSST ihm den Zugang ermöglichen. Auch du kannst einen Tag freischwitzen. Alles andere ist -sorry- Müll.
Ich kann keinen Tag frei machen. Ich bin die nächsten Monate völlig ausgebucht. Ich weiß ja nicht ob du es kennst, wenn man sich selbstständig macht und nebenbei noch seinem Hauptberuf nachgeht.
Und was wäre wenn in der Wohnung ein Wasserrohrbruch vorliegen würde oder du einen Autounfall hast?
Dann hab ich n Problem. Aber es geht ja nicht um was wäre wenn...
Zutritt musst du deinem Vermieter bzw. dessen Vertretung gewähren.
Fotos allerdings sind nur erlaubt, z.B. um Gebäudeschäden aufzunehmen.
Deine Familie bzw. deine Wohnungseinrichtung darf er ohne deine Erlaubnis nicht fotografieren.
Zum Thema Fotos:
https://www.mietbuergschaft24.de/wann-darf-ein-vermieter-fotos-in-der-wohnung-des-mieters-machen/
Grundsätzlich verweigern kannst du dem Vermieter den Zutritt der Wohnung nicht.
Und wie siehts aus wenn ich nie zuhause bin? Was ja auch der Fall ist.
Ich bin meistens nur zwischen 1 Uhr Nachts und 7 Uhr frühs zuhause. Den Rest der Zeit bin ich immer unterwegs.