Muss mich bei einem freiwilligen Umzug eine neue Schule annehmen? Recht auf Schule?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wende Dich doch einmal an das Oberschulamt - oder wie immer das dort heisst - an Deinem Wunschwohnort und stell dort Deine Frage, denn wenn es Probleme gäbe, was ich eher nicht glaube, dann müsste der Verein das ja lösen und er hat auch eine Weisungsbefugnis gegenüber den einzelnen Schulen.

KingOfKingz2109 
Fragesteller
 30.08.2012, 11:40

Das klingt doch schon mal vielversprechend und sehr aufbauend!

Habe ich das nun richtig verstanden - wenn alle Stricke reißen und mich wirklich jede Schule so ablehnen sollte (ich telefoniere schon seit Stunden überall rum, um das irgendwie zu erfragen/klären), kann ich mich an das Schulamt wenden, damit dieses mir dabei hilft und mich praktisch an eine Schule vermittelt?

Das Problem ist eben vor allem, dass ich alleine wegziehe, ohne meine Eltern - weswegen ich die Angst habe, dass gesagt wird "du darfst nicht umziehen und kriegst dort keine Schule", wer weiß was der Paragraphenjungle Deutschland da für mich bereit hält.. ? ^^

Ich mache mir nur Sorgen dass es daran scheitert, deshalb ist solche mutmachende Bestätigung sehr hilfreich, vielen Dank!

demosthenes  30.08.2012, 12:20
@KingOfKingz2109

Du wirst noch ein Jahr schulpflichtig sein und die Schulbehörde ist zuständig dafür, dass Dir das auch ermöglicht wird.

KingOfKingz2109 
Fragesteller
 30.08.2012, 14:14
@demosthenes

Okay, dankeschön!

Weißt du zufällig, welche Behörde genau für mein Anliegen zuständig ist?

Schulbehörde NRW?

Schulministerium NRW?

Schulaufsichtsbehörde?

...

Da gibt es so viel, ich weiß nicht wo nach ich genau suchen soll. s:

demosthenes  30.08.2012, 14:38
@KingOfKingz2109

Jeder Regierungsbezirk in NRW hat (mindestens) eine Schulbehörde und an die solltest Du Dich wenden.

Schule ist kein Wunschkonzert. Deswegen erscheint es zumutbar, dass auch das letzte Schuljahr vor Ort absolviert wird.

Nach der 9. Klasse ist man doch nicht mehr schulpflichtig? Oder irre ich mich da?

KingOfKingz2109 
Fragesteller
 29.08.2012, 23:52

Du irrst dich. Es besteht weiterhin Schulpflicht, zumindest in NRW. ~> http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Fragen_Antworten/FAQ/FAQ_Unterricht/Schpfl/Dauer.html

"Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet."

  • deshalb wäre meine wichtige / wichtigste Frage, ob mich z.B. eine Gesamtschule annehmen MUSS. Oder ein anderes Gymnasium. Sobald ich da hin ziehe. Oder ob gesagt werden kann "du ziehst freiwillig um, wir müssen dich nicht annehmen". x: