Büroarbeitsplatz Versetung ohne Zustimmung/Information des Betriebsrat

7 Antworten

Die Größe des Büros soltle in der Arbeitsstättenverordnung ersichtlich sein. Der Betriebsrat ist dafür das, Eure Interessen zu vertreten; also nicht locker lassen.

Womit und mit welchem Geld für einen REA ?

@jockl

@jockl: wenn du mit REA einen Rechtsanwalt meinst: Der Arbeitgeber muss die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten tragen.(§ 40 Abs.:1 BetrVG)

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Unterrichtungs- und Beratungsrechte den Betriebsrat über die Planung auch in Bezug auf neue Büroräume und Arbeitsplätze rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten (nach § 90 BetrVG).

Außerdem besteht nach § 91 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht: Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Top-Antwort -> DH! Gleiches gilt für die fundierten Kommentare.

Schliesse mich an TOP Antwort!

Ihr werdet umziehen müssen! Mir ist nicht bekannt, wieviel m² einem Mitarbeiter samt Schreibtisch zustehen.

In deinem besonderen Fall solltest du aber trotzdem nochmal versuchen, den Betriebsrat zu kontaktieren.

In diesen Zusammenhang habe ich auch eine Frage: Kann der Betriebsrat nachträglich die Zustimmung zu einer Versetzung zurückziehen?

Man hatte mir bei meiner Versetzung versprochen das sich absolut nichts für mich ändern und unter dieser Prämisse hat der Betriebsrat meiner Versetzung zugestimmt. Leider habe ich einen Gruppenleiter sowie Abteilungsleiter und auch einen Vorstand, die sich einen Furz um mein Arbeitsgebiet scheren und denen völlig egal ist was für gesetzliche Vorschriften es gibt. Nun kommt mein Gruppenleiter auf die glorreiche Idee mir Aufgaben zu entziehen und mir dafür fachfremde Aufgabe zu erteilen

  1. Wenn die Aufgabe, die Du erfüllen sollt, eine Umorganisation erfordert ist das rechtens.
  2. Wenn Deine Leistungen, deiner Aufgabe nicht entsprechen (Lies mal bitte deine Frage nach Fehlern durch) ist es eben so. 2.Eine Firma kann jeden Arbeitspalt so gestalten, wie er für richtig hält und nicht den allgemeinen Vorschriften verstoßen.
  3. Offene konstuktive Gespräche fruchten meist.

(Lies mal bitte deine Frage nach Fehlern durch)<

Wer im Glashaus sitzt,sollte nicht mit Steinen werfen = Wer anderen durch die Blume Fehler vorhält,sollte selbst auch keine Fehler machen.