Hab ich noch Anspruch auf Unterhalt nach dem Studienabbruch?

3 Antworten

Mal abgesehen vom abgebrochenen Studium:

dein Unterhalt errechnet sich aus dem bereinigtem Nettoeinkommen beider Eltern. Du bist auf Rang 4 der Unterhaltsberechtigten.

Da du während des Studiums offenbar kein BAföG bezogen hast, gehe ich mal davon aus, dass deine Eltern zu viel verdienen.

Da du jetzt allerdings auch verdienst, wird dein Einkommen bis auf 100 Euro, sowie das Kindergeld voll angerechnet.

Bei einem Bruttoverdienst in Höhe von 1140 Euro, macht das in etwa 900 netto.

900 - 100 + 204 = 1004 Euro. Wenn du mal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle wirfst, dann wirst du feststellen, dass es dort bei einem Nettoeinkommen von 5500 aufhört. Dann wären es 848 Euro inkl. Kindergeld. Alles was darüber hinaus verdient wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Wenn dein Vater (zusammen mit der Mutter) also weit aus mehr als 5500 netto hat, dann kannst du natürlich versuchen noch Unterhalt zu bekommen. ABER: du hast dein Studium im dritten Semester abgebrochen. Die Rechtssprechung gesteht durchaus zu, dass man sich bei der Ausbildung vertan hat. Allerdings ist es bei den meisten Gerichten halt auch so, dass man dem Studenten einen Fachrichtungswechsel innerhalb der ersten beiden Semester zugesteht. Deine Eltern haben Anspruch darauf, dass du deine Ausbildung zügig durchläufst. Das ist hier nicht gegeben!

Aber letztendlich solltest du dich mit einem Anwalt für Familienrecht besprechen, wie man da deine Erfolgsaussichten einschätzt. Persönlich (als Laie) sehe ich keine Erfolgschancen.

Jetzt lese ich gerade. dass du ausgezogen bist...

Der Bedarf liegt da bei 860 inkl. Kindergeld. Also nein: es gibt keinen Unterhalt mehr für dich!

Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 860 EUR. Hierin sind bis 375 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf

somedayinlondon 
Fragesteller
 08.02.2020, 11:44

Meine Mutter kann keinen Unterhalt zahlen, da sie zu wenig verdient. Meine beiden Eltern zusammen verdienen um die 3200 Euro. Mein Vater 1800, meine Mutter 1400. Und außerdem hat kein Fachrichtungswechsel stattgefunden, da ich ja vorher u.a. Erziehungswissenschaft studiert habe und in diesem bleibe. Nur halt eben auf einer eher praktischen Ebene.

Kessie1  08.02.2020, 21:56
@somedayinlondon

OK, der "Fachrichtungswechsel" schließt den Wechsel in einen anderen Ausbildungszweig mit ein. Ob das nun der praktische Part ist oder etwas ganz anderes. Fakt ist: 1.te Ausbildung abgebrochen relativ spät, 2.te Ausbildung angefangen.

So, nun zum Einkommen: bei 3200,- Euro (wir gehen mal vom bereinigtem Netto aus), ist dein Bedarf mit eigener Wohnung 860 Euro. Du verdienst selbst schon 900 plus Kindergeld = kein Anspruch!

Würdest du Zuhause wohnen, dann wäre dein Bedarf: 636 Euro inkl. Kindergeld.

Mutter nicht leistungsfähig, Vater zahlt nur mit seinem Einkommen = 323 Euro. Bedarf durch eigenes Einkommen bereits mehr als gedeckt= kein Anspruch!

Es kommt darauf an was du verdienst! Dein Verdienst wird gegengerechnet.

im Verlauf der Ausbildung bereits Geld verdienen werde.

Wieviel wäre das dann brutto?

somedayinlondon 
Fragesteller
 08.02.2020, 05:36

1.140 soweit ich weiß. Bin unverheiratet und habe keine Kinder also ich glaube Steuerklasse 1?

wilees  08.02.2020, 05:54
@somedayinlondon
und ich bei meiner Mutter lebe.

1.140 brutto ....... heißt 907 Euro netto + 204 Euro Kindergeld soweit Du unter 25 bist.

Schmunzel ( nicht böse gemeint ) ....... sonst noch was?

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Lt. Düsseldorfer Tabelle hättest Du als außerhalb des Elternhauses lebende/r Auszubildende/r einen Unterhaltsanspruch von 830 Euro incl. des gesetzlichen Kindergeldes für alles incl. Wohnkosten.

somedayinlondon 
Fragesteller
 08.02.2020, 06:33
@wilees

Oh warte, vielleicht hätte ich das anders ausdrücken sollen. Ich habe bei meiner Mutter gelebt, bin aber wegen des Studiums ausgezogen. Folglich ist sie in eine kleinere Wohnung gezogen. Zzt. lebe ich in einer WG, in der ich ca. 360 Euro Miete bezahle. Ich hab den Unterhalt jetzt auch selbst gegengerechnet. Sowohl mit als auch ohne komme ich ganz okay aus. Muss halt noch einen Studienkredit abbezahlen, aber passt schon denke ich