Ich möchte wieder in die Kirche eintreten. Muss ich die Steuer dann erst ab dem Eintrittsdatum zahlen oder rückwirkend? Google sagt, erst ab dem 01. des Folgemonats, in dem man eingetreten ist.
Habe aber auch folgendes gefunden:
„Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit dem Wiedereintritt. Somit kann die Kirchensteuer grundsätzlich bis zum Zeitpunkt des Wiedereintritts, längstens bis zur Festsetzungsverjährungsgrenze (4 Jahre) auch rückwirkend festgesetzt und nacherhoben werden“ ...Hä? 🤔 Widerspricht sich diese Aussage nicht?
Ein Freund wollte auch wieder eintreten, da er aber im Oktober eine Abfindung von seinem Arbeitgeber erhält, hat der Steuerberater dazu geraten, erst im Januar 19 einzutreten, da er sonst rückwirkend Kirchensteuer auf die Abfindung zahlen muss. Ja was denn nu?
Und muss mein Mann wirklich auch mit dem Jahresausgleich Kirchensteuer zahlen, auch wenn er selbst nicht in der Kirche ist? (Stichwort Heidensteuer)
Gilt das auch bei Getrenntveranlagung? Bitte nur mit Wissen antworten. Googeln hilft offensichtlich nicht.