Muss man trotz Krankheit den Stundennachweis unterschreiben?

2 Antworten

Die Feinheiten der Details zur AU-Meldung ergeben sich aus Deinem Arbeitsvertrag zwischen Dir und Deiner ( vermuteten ) Leihbude.

Deine Leihfirma ( also diejenige mit der Du Deinen Arbeitsvertrag geschlossen hast ) muss Dir im Krankheitsfall bei vertragskonformer AU-Meldung IHR gegenüber dann zumindest das vertraglich vereinbarte Mindestentgelt für die Dauer der ersten 6 Wochen deiner ärztlich bescheinigten Arbeits-Unfähigkeit dann erst mal weiter ausbezahlen.

Einen zumindest teilweise gegengezeichneten Stundennachweis vom Kundenbetrieb ( ENTleiher ) brauchst Du regulär dann nur für diejenigen vollen Wochen ( je Montag bis Sonntag ), wo Du zumindest einige Tage der betreffenden Woche im Kundenbetrieb auch tatsächlich tätig warst.

Für Wochen ohne jegliche Anwesenheit im Kundenbetrieb benötigst Du demnach normalerweise auch keinen Stundennachweis bei nachweislicher AU-Bescheinigung für den betreffenden Zeitraum.

Etwaige Sonderzulagen zum Grundlohn in Form von Spesen / Fahrtkosten , individuellen Leistungszulagen / Akkord und nicht vertraglich als Grundsatz erfasster Mehrarbeit / Fahrtkosten über Tarifbestimmungen hinaus KÖNNTE Dein AG Dir aber ( je nach Wortlaut im Vertrag ) dann ggf. kürzen .

( Letzteres unter dem Vorbehalt, dass wir ja Deinen kompletten Arbeitsvertrag mit etwaigen Klauseln, Lohnvereinbarungen und etwaigen Sonderzuwendungen ja nicht kennen )

Du unterschreibst das nach deinem Krankenstand. Irgendwann wirst du ja wieder arbeiten gehen. 

Und wenn der Chef den Stundennachweis dann schon abgeholt und in der Personalabteilung abgegeben hat? (Ich arbeite als Verkäufer bei einem Discounter.)

@Benjaminbl

Das ist nur eine formale Bestätigung und kein Staatsvertrag. Man kann so was durchaus einfach später machen.