Muß man Trauerredner ein Gewerbe anmelden?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

450 Euro darf ich ja nebenher verdienen

Das gilt nur für Beschäftigtenverhältnisse.

Trauerredner würde ich nicht als Gewerbetreibende einstufen, sondern als Freiberufler, ähnlich Schriftstellern und Journalisten. Trotzdem wäre das eine selbständige Tätigkeit, die - weil es kein Gewerbe ist - beim Finanzamt (und nicht beim Gewerbeamt) anzumelden wäre.

Aber ich darf ja nicht selbständig arbeiten.

Wenn das so ist, dürfte es unerheblich sein, ob es ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ist. Beides ist Selbständigkeit.

Daß man nicht selbständig arbeiten darf, wurde meines Wissens nach geändert. Überprüfe dies noch mal.

Wie willst du sonst eine Rechnung ausstellen?