Muß man Trauerredner ein Gewerbe anmelden?
Ich lebe von einer kleinen EU-Rente und würde mir gern nebenher ein bißchen Geld verdienen. Aber ich darf ja nicht selbständig arbeiten. Kann ich trotzdem als Trauerredner arbeiten? 450 Euro darf ich ja nebenher verdienen.
3 Antworten
450 Euro darf ich ja nebenher verdienen
Das gilt nur für Beschäftigtenverhältnisse.
Trauerredner würde ich nicht als Gewerbetreibende einstufen, sondern als Freiberufler, ähnlich Schriftstellern und Journalisten. Trotzdem wäre das eine selbständige Tätigkeit, die - weil es kein Gewerbe ist - beim Finanzamt (und nicht beim Gewerbeamt) anzumelden wäre.
Aber ich darf ja nicht selbständig arbeiten.
Wenn das so ist, dürfte es unerheblich sein, ob es ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ist. Beides ist Selbständigkeit.
Daß man nicht selbständig arbeiten darf, wurde meines Wissens nach geändert. Überprüfe dies noch mal.
Wie willst du sonst eine Rechnung ausstellen?