Hinzuverdienst bei EU Rente und Witwenrente?

4 Antworten

Hallo juttab61,

Sie schreiben:

Hinzuverdienst bei EU Rente und Witwenrente?
Ich beziehe volle Erwerbsunfahigkeitsrente und Witwenrente. Ich weiß das ich bis maximal 450 Euro dazu verdienen darf.
Ich habe nun die Möglichkeit 3 mal die Woche 2,5 Stunden zu arbeiten. Darf ich das oder darf ich nur 2 Stunden täglich arbeiten?

Antwort:

Volle Erwerbsminderungsrente:

Bis zu 6.300 Euro Brutto pro Jahr sind erlaubt, Stichwort: "Flexirente!"

Sie müßen aber darauf achten, daß Sie nachweisbar unter 3 Stunden pro Arbeitstag bleiben!

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232618/publicationFile/53414/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf

Witwenrente:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232624/publicationFile/58259/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf

Auszug:

Wie funktioniert die Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes?

Ihr Einkommen wird nur dann tatsächlich auf Ihre Rente angerechnet, wenn es einen festgelegten Freibetrag übersteigt.

Waisen dürfen grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, wenn sie alle weiteren Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllen.

Auch auf die Witwen­/Witwerrente und die Hinterbliebenenrente an überlebende eingetragene Lebenspartner wird in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des verstorbenen Versicherten (sogenanntes Sterbevierteljahr) kein Einkommen angerechnet.

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft.

So ist sichergestellt, dass er mitwächst, wenn die Renten erhöht werden.

Er beträgt für alle Hinterbliebenen­ und Erziehungsrentner das 26,4­Fache des aktuellen Rentenwertes (zurzeit 31,03 Euro).

Wohnen Sie in den neuen Bundesländern, leitet sich der Freibetrag vom aktuellen Rentenwert (Ost), zurzeit 29,69 Euro, ab.

Der Freibetrag liegt damit zurzeit in den alten Bundesländern bei 819,19 Euro und in den neuen Bundesländern bei 783,82 Euro.

Wenn Sie Kinder haben, steigt der Freibetrag für jedes Kind, das grundsätzlich einen Anspruch auf Waisenrente hat, um das 5,6­Fache des aktuellen Rentenwertes. Es ist aber nicht nötig, dass Ihr Kind eine Waisenrente erhält.

==

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Unter drei Stunden kannst Du. Und bitte schaue auf der Seite der Rentenversicherungsanstalt nach. Du kannst nämlich mehr verdienen mittlerweile, verteilt auf das Jahr. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Sich da beraten zu lassen schadet nie. Davon abgesehen sind auf der Seite alle rechtlichen Regeln festgehalten. Beschäftige Dich ruhig mal ausführlich mit der Seite. Und gewöhne Dir ruhig an, sie mindestens ein Mal im Jahr bezüglich für Dich wichtiger Themen anzusehen.

Unter 3 Std. ist das Kriterium.

Die EM-Rente wird nicht gekürzt, solange du nicht mehr als 6300 € im Jahr verdienst.

Bei der Witwenrente sieht das anders aus. Hier gibt es einen Freibetrag von ca. 800 € im Monat. Wenn du diesen Betrag mit deinem Gesamteinkommen überschreitest (EM-Rente, Nebenjob und ggf. andere anrechenbare Einkünfte), wird die Witwenrente um 40% des übersteigenden Teiles gekürzt.

Hierbei werden aber nicht die Bruttobeträge angesetzt, sondern ein fiktiv berechnetes Netto.

Ich denke 2,5 Stunden ist überhaupt kein Problem. Soviel ich weiß geht es bis maximal 3 Stunden täglich aber um dich abzusichern würde ich bei deiner Rentenversicherung mal kurz anrufen und nachfragen.