Schulische Ausbildung als Arbeitszeit?

Hallo,

Muss ich meine Berufsschulzeit dabei auch als Arbeitszeit mitkalkulieren?

In welchem Zusasammenhang bzw. für welchen Zweck?

Gruß

RHW

Um nicht über die Gesamtstunden nach dem Arbeitszeitgesetz zu kommen

Um was für eine Art Berufsausbildung handelt es sich? Nicht die klassische, übliche duale in Berufsschule und Betrieb?

Eine rein schulische Ausbildung. Ich bin also nicht in einem Betrieb, sondern habe Vollzeit Unterricht (und zwei Pflichtpraktika), ähnlich wie im Studium.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

das Arbeitzeitgesetz addiert nur die Zeiten als Arbeitnehmer.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html

Schulische Zeiten und Zeiten als Selbstständiger zählen dabei nicht mit.

Unabhängig davon können natürlich die Leistungen in den verschiedenen Bereichen durch die Dreifachbelastung leiden.

Bei späteren Bewerbungen kann ein schwacher Schulabschluss sehr hinderlich sein.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Alles klar, gut zu wissen. Das mit der Belastung ist nicht wirklich ein Problem. Die Themen in der Schule liegen mir sehr, weshalb ich auch ziemlich gute Noten habe. Die geplante Selbstständigkeit ergibt sich aus meinem Hobby, es soll das ganze nach Möglichkeit also günstiger machen und je nach dem wie gut es läuft dann den Nebenjob ablösen. Gleichzeitig kann ich dabei Themen aus der Ausbildung gleich praktisch anwenden.

BG

@Bobby143

Danke für den Stern!

Viel Erfolg bei der Dreifachaufgabe!

Wenn Du volljährig bist, gilt für Dich eine (regelmäßige) Wochenarbeitszeit von längstens 48 Stunden, als je 8 Stunden an den 6 Werktagen (ausnahmsweise auch 10 Stunden - 60 Wochenstunden -, wenn im Durchschnitt von 24 Wochen werktäglich 8 Stunden/wöchentlich 48 Stunden erreicht werden).

Die 32 Stunden für den Besuch der Berufsschule und die Zeiten für die Erledigung der Hausaufgaben sind dabei als Arbeitszeit zu berücksichtigen.

Bei einem Minijob darfst Du - bei Zugrundelegung des Mindestlohns von 9,35 €/Stunde - maximal 11 Wochenstunden leisten, weil Du ansonsten (bei mehr Wochenstunden) die Verdienstgrenze überschreitest; bei einem höheren Stundenlohn verringert sich selbstverständlich die höchstmögliche Minijob-Wochenarbeitszeit.

Neben der eigentlichen Berufsschulzeit von 32 Wochenstunden bleiben Dir also maximal 16 Wochenstunden für die Erledigung der Berufsschulhausaufgaben und den Minijob.

Die Arbeitszeit, die Du für Dein selbstständiges Nebengewerbe aufwendest, kann unberücksichtigt bleiben.

Korrigierender Nachtrag:

Auf Nachfrage schreibst Du, dass es sich um eine vollschulische Ausbildung handelt.

Diese Stunden sind dann nicht als Arbeitszeit zu betrachten, wohl aber die Zeiten der zwischengeschalteten Praktika.

Bei der Berechnung der gesamten Arbeitszeiten in Zusammenhang mit dem Minijob musst Du die Schulstunden also nicht berücksichtigen.

Du musst mit einem möglichen Minijob-Arbeitgeber aber unbedingt Regelungen treffen, dass sich Deine Minijob-Arbeitszeiten und die Schulstunden nicht "in die Quere" kommen, der Arbeitgeber also nicht Einsätze verlangen kann, wenn Du gerade Schule hast (ein Problem, weswegen hier immer wieder einmal angefragt wird).

Auch Deine Unterrichtsstunden /-Zeit + die dazugehörigen Hausaufgabenzeiten sind als Arbeitszeit zu berücksichtigen.