Muss man seinen Vermieter informieren, wenn man sein Schloss an der wohnungstür wechselt?

13 Antworten

Das kommt wie immer darauf an, auch auf den Mietgegenstand.

Im Studierendenwerk hat ja der Hausmeister einen Zentralschlüssel. Wäre fatal, wenn der mal im Notfall nicht passt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ChristianLE  05.04.2022, 08:52
Im Studierendenwerk hat ja der Hausmeister einen Zentralschlüssel. Wäre fatal, wenn der mal im Notfall nicht passt.

Es wäre für den Hausmeister fatal, wenn er einen Generalschlüssel besitzt und sich damit unerlaubt Zutritt zur Wohnung verschafft....

Auch ein Mieter eines Studentenwohnheims darf sich ein neues Schloss einbauen.

Schließzylinder: austauschen erlaubt? Mietrecht (123recht.de)

nein das musst du nicht, aber am Ende der Mietzeit die gleiche Anzahl der Schlüssel zurückgeben die du bekommen hast.

HasteMalNeFrage  05.04.2022, 08:39

Und das alte Schloss wieder einbauen, nicht vergessen ;)

HasteMalNeFrage  05.04.2022, 08:45
@Powerbubi492

Ich als Vermieter würde drauf bestehen - kann ja sein, dass du noch Nachschlüssel hast. Der VM kann verlangen, dass du die Tür in den Zustand zurückversetzt, die du beim Einzug vorgefunden hast. Und der wäre mit dem alten Schloss.

ChristianLE  05.04.2022, 08:46
@Powerbubi492

Doch, musst Du, weil das ursprüngliche Schloss das Eigentum des Vermieters ist.

Powerbubi492  05.04.2022, 08:47
@HasteMalNeFrage

wenn die Wohnungseingangstür keine Kodierte Schließanlage ist, kann man das so machen wie hier gefragt wurde, wenn es sich um eine Schließanlage handelt, muss er sich selbstverständlich an den Vermieter wenden.

Powerbubi492  05.04.2022, 08:52
@ChristianLE

hier werden zwei Begriffe vermischt, das Schloss ist in der Tür verbaut und da drin steckt der Zylinder. Wenn das Schloss defekt ist, hat der Vermieter es zu tauschen. Wenn der Zylinder defekt ist kann der Vermieter es tauschen, kann das aber auch an den Mieter weiterreichen weil ein Gebrauchsgegenstand des Mieter. Wenn der Mieter glaubt der Vermieter hat ihm beim Einzug nicht alle Schlüssel ausgehändigt, dann kann er den Zylinder tauschen, weil die meisten Wohnungszylinder keine Nr. haben.

ChristianLE  05.04.2022, 08:55
@Powerbubi492
Wenn der Mieter glaubt der Vermieter hat ihm beim Einzug nicht alle Schlüssel ausgehändigt, dann kann er den Zylinder tauschen, weil die meisten Wohnungszylinder keine Nr. haben.

Der Begriff Schloss war tatsächlich irreführend. Es geht um den Zylinder.

Bei dem Thema "Nummer" gehe ich nicht mit. Ich habe mittlerweile ca. 10.000 verschiedene Wohnungen bundesweit verwaltet. Die Zylinder ohne Sicherungskarte waren die absolute Ausnahme.

Hier schützt sich der Vermieter vor willkürlichen Nachfertigungen durch den Mieter. Das ist auch ein Sicherheitsaspekt.

Powerbubi492  05.04.2022, 08:59
@ChristianLE

damit hast du recht, aber ich verwalte Altbauwohnungen in denen das anders ist.

HasteMalNeFrage  05.04.2022, 09:02
@Powerbubi492

Die Sache mit der Schließanlage betrifft im Normalfall die Hauseingangstür. Und selbst wenn, was ich zwar noch nie gehört habe, auch das Wohnungsschloss zur Schließanlage gehören sollte - so kann man es dennoch für die Dauer der Mietzeit austauschen und bei Auszug wieder einbauen, man knabbert ja nix davon ab.

Im Übrigen widersprechen sich deine Aussagen komplett. Erst sagst du, man muss dem Vermieter nichts sagen und nicht mal bei Auszug den alten Zustand wiederherstellen - dann sagst du, man muss sich "selbstverständlich" in dem und dem Fall vor Austausch des Schlosses an den Vermieter wenden - das passt nicht zusammen, fällts dir jetzt auf? Es kann auf keinen Fall beides wahr sein. Und in diesem Fall ist eben sogar beides falsch...

Powerbubi492  05.04.2022, 09:08
@HasteMalNeFrage

in de Eingangsfrage sind nicht alle Informationen enthalten, so das viele Dinge hier erst bekannt wurden , als einige Fragen und Antworten hin und her gegangen sind. Also erst mal zurück auf Anfang und dann von vorne.

HasteMalNeFrage  05.04.2022, 09:27
@Powerbubi492

Nein, das stimmt nicht. In der Eingangsfrage sind alle Informationen enthalten, die nötig sind, um die Eingangsfrage abschließend zu beantworten. Im Übrigen sind deine Aussagen weiterhin beide falsch, egal wie viele Informationen der Eingangsfrage jemals hinzugefügt werden sollten und egal wie weit man "zurück auf Anfang" ginge.

Richtig ist vielmehr weiterhin

  • man muss bei Auszug den alten Zustand der Wohnungseingangstür wiederherstellen, insbesondere das bei Einzug darin befindliche Schloss, bzw. technisch gesprochen den Schließzylinder, wieder einbauen
  • man muss nicht den Vermieter informieren und schon gar nicht um Erlaubnis fragen, bevor man das Schloss, bzw. technisch gesprochen den Schließzylinder, seiner eigenen Wohnungseingangstür austauscht, und zwar unter keinen Umständen.
schleudermaxe  05.04.2022, 08:42

Wie geht das denn, fremdes Schloss, Schlüssel im Baumarkt kaufen, und keiner passt?

Damit kommt mein lieber Mieter bei mir nicht mit durch.

Powerbubi492  05.04.2022, 08:44
@schleudermaxe

es geht hier nur um seine Wohnungseingangstür und da kann er in der Mietzeit einen andere Zylinder einsetzen

HasteMalNeFrage  05.04.2022, 08:47
@schleudermaxe

Tja, da wirst du Pech haben, denn das ist das gute Recht des Mieters, und wo er das Schloss kauft, ist auch ihm überlassen. Dass die Schlüssel dazu passen sollten, ist selbstredend; schließlich möchte der Mieter auch wieder in seine Wohnung kommen :D Aber selbst das ist im Prinzip sein Problem.

schleudermaxe  05.04.2022, 11:52
@HasteMalNeFrage

Hier geht es um Schlüsselrückgaben, die nicht passen müssen, nur das rüge ich.

HasteMalNeFrage  05.04.2022, 11:59
@schleudermaxe

Achso, ich dachte, es ging um die Info an den Vermieter, dass man das Schloss seiner Wohnungstür austauscht.

Powerbubi492  05.04.2022, 13:03
@HasteMalNeFrage

einfache Eingangsfrage und 5 Std. Diskussion, so in etwa funktioniert die Gesellschaft!

HasteMalNeFrage  05.04.2022, 13:27
@Powerbubi492

Ja genau, weil du nicht aufhörst zu "diskutieren"! Über ein Thema zu reden, stört hier keinen, außer dir - und ausgerechnet du selbst fängst wieder davon an, noch dazu mit einem so vollkommen sinnlosen "Beitrag", merkste gar nicht, was?! Und mit Diskutieren meinst du, Falschinformationen richtigstellen, ja? Oh, wie böse!

Klar, wäre dir eine "Gesellschaft" lieber, in der dir einfach jeder den Unsinn glauben würde, den du den ganzen Tag so erzählst. Aber das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert - find dich damit ab und vor allem, hör um Gottes willen auf zu "diskutieren"!

Auf jeden Fall solltest Du den Vermieter anfragen und die Gründe nennen.

DaKaBo  05.04.2022, 08:59

Das ist nicht nötig.

Ein/der Austausch des Schließzylinders (nicht des Schlosses) gehört zum vertragsgerechten Gebrauch der Mietwohnung. Er bedarf keiner Erlaubnis.

Wichtig: Bei/vor Auszug den Originalzustand vom Mietbeginn wieder herstellen.

Das sollte man mit Sicherheit tun. Und das alte Schloss solltest Du samt Schlüsseln aufbewahren. Es ist immerhin Eigentum des Vermieters.

Wenn das Schloss aus einem Defekt heraus gewechselt werden muss, lohnt sich übrigens ein Blick auf den Mietvertrag. Manches an Kosten kannst Du, sofern Du es nicht verschuldet hast, Deinem Vermieter auferlegen.