Vermieter (bzw. Hausmeister) betritt meine Wohnung unerlaubt?!

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Der Vermieter muß sich vorab ankündigen und mit dem Mieter einen Besichtigungstermin ausmachen. Dies mindestens 24 Std. vorher.

Eigenmächtig ohne Absprache ist nur dann zulässig, wenn Gefahr in Verzug ist. Dies war augenscheinlich nicht der Fall. Da du nicht Mieter bist, hättest du ihn nicht reinlassen müssen. Wie gesagt, nur der Mieter, der das Hausrecht hat, kann dies gestatten.

Anzeige? Würd ich von absehen, allerdings drauf hinweisen, dass eine Besichtigung nur in Absprache stattfinden darf.

Schloß definitiv austauschen und kein Schlüssel an den Vermieter übergeben. Er hat keinen Anspruch darauf.

HG

Das ist Hausfriedensbruch. Keiner darf die Wohnung betreten oder die Tür aufschließen. Die Wohnung besichten darf der Vermieter nur nach vorheriger Ankündigung. Der Vermieter muss keinen Schlüssel haben( auch wenn es im Vertrag steht,unzulässig), aber er muss wissen, wenn der Mieter z.B. im Urlaub ist, wer einen Schlüssel hat z.B. wenn ein Wasserrohrbruch oder Gefahr im Verzug ist. Schloss auswechseln.

Ist es dann schon Hausfriedensbruch wenn er aufschließt und dann erst die Erlaubnis bekommt (wär ja auch reingegangen, wenn ich nicht da gewesen wäre)

Ja...

Es ist nicht meine Wohnung. Kann ich dann überhaupt rechtskräftig die Erlaubnis erteilen?

Gegenüber dem Betretenden ja, ob Du selbst dazu berechtigt wärest, ist eine andere Frage...

Welche Schritte sollten ich/wir jetzt gehen? Strafanzeige?

Das kommt drauf an, ob und wie das Mietverhöltnis in Zukunft gewünscht ist...

Du kannst keine rechtskräftige Erlaubnis geben, wenn es nicht deine Wohnung ist. Es ist und bleibt Hausfriedensbruch.

Es ist üblich, dass der Vermieter einen Schlüssel hat. Einen Rechtsanspruch hat er darauf nicht. Du kannst problemlos das Schloss austauschen und ihm vom neuen Schloss keinen Schlüssel geben. Neue Schlösser gibts im Baumarkt.

Ich würde das Schloss austauschen und auf eine Anzeige verzichten- so kann es ja nie mehr vorkommen.

******Es ist nicht üblich****, kann aber vereinbart werden. Keinesfalls darf ohne Wissen des Mieters ein Schlüssel einbehalten werden. Zutritt nur mit Zustimmung und vorheriger Anmeldung und nur aus wichtigem Grund. Reine Kontrollbesuche sind unzulässig.

der mieter hat hausrecht. er kann verlangen daß ihm alle schlüssel ausgehändigt werden oder für seine mietzeit ein anderes schloß einbauen.

wegen deiner bemerkung "mit erlaubnis" bin ich verunsichert. eine pauschalerlaubnis jedenfalls kann der mieter zurücknehmen.da ändert auch eine solche klausel im mietvertrag nichts.