Führerscheinentzug, Führerschein neu machen?

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Hallo jeffderechte,

deinen Führerschein musst du keinesfalls neu machen. Evtl. wird aber noch einmal die prakt. Prüfung von dir verlangt (dafür müsstest du vorab wieder einige Fahrstunden nehmen, da der Fahrschullehrer dich sonst nicht zur Prüfung anmelden darf). Ich selber halte es in deinem Fall jedoch für höchst unwahrscheinlich das die Prüfung erneut verlangt wird...

Was du aber auf jeden Fall machen musst ist ein Aufbauseminar für alkoholaufällige Fahranfänger. Dies kannst du bereits vor der MPU machen (ist sogar sinnvoll da hier einiges über den Alk. und die Gefahren vermittelt wird). Diesen Kurs kannst du nicht bei einer Fahrschule machen, sondern dort wo die Begutachtungen (MPU) gemacht werden.

Du bist dir also schon sicher das du eine MPU machen musst?

Wenn ja, fange früh genug mit den Vorbereitungen an.

Gruß Nancy

warum hälst du es für unwahrscheinlich das ich den neu machen muss 

@jeffderechte

Hallo jeffderechte,

danke für den Stern :-)

"Neu machen" würde bedeuten das du wieder bei 0 anfängst mit Theorie und Praxis (so als hättest du nie einen FS gehabt). Seit 2008 gibt es hierzu die gesetzliche Bestimmung, dass der FS nach 2 Jahren ohne Fahrerlaubnis, nicht neu gemacht werden muss.

Zu den (Nach)prüfungen:

Ich hatte in den letzten Jahren recht viele junge Leute im Forum denen die Fahrerlaubnis nach kurzer Zeit entzogen wurde. MW musste keiner dieser Leute, vor der Neuerteilung, die Prüfung wiederholen. Es geht bei diesen Prüfungen meist um Menschen die sehr lange ohne einen FS waren (ab 10 Jahre und mehr):

In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine erneute
Fahrerlaubnisprüfung nach § 20 Absatz 2 der Fahrerlaubnisverordnung
(FeV) anordnen. Dies kann geschehen, sobald die Behörde der Meinung ist, dass der Betroffene keine erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten mehr nach dem Führerscheinentzug besitzt.

Gruß Nancy

Die Fahrerlaubnis wird gemäß § 20 FeV neu erteilt. Hierbei finden zwar die Vorschriften der Ersterteilung Anwendung, auf eine erneute Prüfung kann aber verzichtet werden, und das wird wohl auch passieren, wenn du zeitnah nach Ablauf der Sperre einen neuen Führerschein beantragst.

Ob du zur MPU musst, hängt vor allen Dingen von der Promillezahl ab. Es kommen aber noch andere Faktoren dazu, so dass man seriös kaum eine Prognose abgeben kann.

ich denke schon das ich zur mpu muss weil ich mehr als 1.6 Promille hatte .i

ich habe öfters gelesen das es seit 2008 abgeschafft wurde das man den Führerschein neu macht.

deswegen stell ich mir die Frage 

hatte Den Führerschein  erst 3 Monate und die Sperrfrist wird um einiges Länger  sein 

Eine neue Prüfung wirst du nicht machen müssen (das wurde vor ein paar Jahren geändert).

Doch, die Prüfung muss erneut abgelegt werden wenn die Führerscheinlose Zeit länger war als die Zeit mit Fahrerlaubnis.

@Spot1978

Starre Fristen gibt es aber nicht. Hier der entsprechende Gesetzestext aus der Fahrerlaubnisverordnung:
" Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt."

@sternstefan

So ist es! In den meisten Führerscheinbehörden wird eine Zeitspanne von 7 bis 10 Jahren festgesetzt, starre Fristen gibt es aber in der Regel nicht.

Das wird sich nach der MPU zeigen. Ich würde mich im Vorfeld gut vorbereiten, da bei der ersten MPU 80%-90% durchfallen werden.

kann man mit der mpu schon vorher anfangen ? ich muss noch auf das Gericht warten deswegen würde ich gerne irgendwas machen damit ich die Zeit verkürzen kann

da bei der ersten MPU 80%-90% durchfallen werden.

Woher hast du diese Informationen? Lt. Statistik der BaSt liegt die Quote der insgesamt Durchgefallenen bei gerade mal 35% und das auch nur weil die Vorbereitung fehlte. Wenn man sich mit dem Thema auseinandersetzt, besteht man die MPU auch beim ersten Mal. ;-)

http://www.bast.de/DE/Presse/2015/presse-12-2015.html?nn=605156