Muss man in Vorkasse gehen, wenn man einen Umzug durch die Agentur für Arbeit finanziert bekommen würde ?

3 Antworten

SGB I § 42 Vorschüsse
"(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags."

Wenn der Bedarf aber schon voll ermittelt ist, steht einer vollen Auszahlung nichts im Wege.

Eine Spedition wird aber eher nur übernommen für Behinderte ohne Freunde. Diese helfen sonst ja auch, oft gibt es für sie vom Amt eine Verpflegungspauschale, beispielsweise 20,- pro Kopf und Tag.

Falls doch ein Unternehmen übernommen wird, werden in der Regel drei Kostenvoranschläge, also von drei Firmen, verlangt. Abgerechnet werden kann mit denen auch direkt.

Gruß aus Berlin, Gerd

Also bei mir ist es so, natürlich hab ich mich schon bei der Agentur erkundigt. Wurde auch alles schon festgelegt in einer Eingliederungsvereinbarung (Erstgespräch bei der Agentur, nur leider war meine Beraterin krank, also musste ich zu einer anderen). Bin dann zu Vorstellungsgesprächen gefahren. Arbeitgeber hat sich dann kurze Zeit gemeldet und ich könnte da bald anfangen. Bin dann wieder zum Amt um alles abzuklären. Nun war aber meine Beraterin wieder da und auf einmal sagt sie ich muss dann aber in Vorkasse gehen (es gibt keine andere Möglichkeit). Nun war es bei dem Erstgespräch so, das davon gar nichts erwähnt wurde und ich leider auch vergessen habe so etwas zu fragen. Habe von einer Bekannten nämlich gehört das die das Geld für den Umzug halt auch vorab bekommen haben. Tja etwas dumm gelaufen für mich. Was ich etwas sinnlos finde ist das sie mir das Geld sowieso zurückerstatten würden, also warum können die das dann nicht gleich an das Unternehmen überweisen und legen mir nun Steine in den Weg. Hmm....

Danke für eure schnellen Antworten....:)

Also, ich kann Dir sagen, wie es bei mir war:

Ich bin vor drei Monaten wegen einer betriebsbedingten Kündigung aus BaWü nach NRW umgezogen, hatte auch bereits einen neuen job.

Umzugskosten wurden übernommen, allerdings nur für einen privat organisierten Umzug, also nicht mit einer Spedition - das wird grundsätzlich nicht bezahlt, zumindest nicht in Baden-Württemberg

Ich habe mir selber einen Transporter gemietet, den Kostenvoranschlag vorgelegt und das Geld dafür auch vorab bekommen; Miete für den Wagen und Kilometergeld plus Benzin waren circa 500 Euro.

Alles andere, Umzugshelfer, die ich mir über ebay gemietet habe, Elektriker, der den Herd abklemmt, musste ich selbst bezahlen - dafür gibts nix.

Wenn man also nichts gespart hat, steht man ziemlich im Regen, denn an einem Umzug hängt immer ein Ratttenschwanz voller Kosten für irgendeinen Kleinkram, und das leppert sich ganz schön.