Aufhebungsbescheid Alg 1?

2 Antworten

Gilt nur für Alg 1

Das Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit hat mit dem Jobcenter nichts zu tun,wenn er einen Aufhebungsbescheid für das ALG - 1 bekommen hat,dann gilt dieser natürlich nur für diese Leistung,weil man dafür dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss,was beim ALG - 2 vom Jobcenter nicht zwingend Voraussetzung ist !

Wenn das ALG - 2 auch entfallen sollte,dann muss da ein separater Aufhebungsbescheid kommen,vorausgesetzt es wurde dem Jobcenter auch mitgeteilt.