Muss man für Tuning mehr bei der Versicherung bezahlen?
Also wenn man jetzt Felgen , verdunkeltes Rücklicht , oder sportauspuff dran baut muss man dann mehr an Versicherungskosten bezahlen oder muss man das nur wenn mehr Leistung dazu kommt
Danke :)
6 Antworten
Wenn eine Leistungsveränderung vorgenommen wird, ist sowohl die Zulassungsbescheinigung durch die Zulassungsstelle zu ändern, wie auch der Versicherungsvertrag.
Bei zusätzlichen Anbauten betrifft das nur die Kaskoversicherung, in der oft eine Absicherung für zusätzliche Anbauten tariflich verankert ist.
Ob überhaupt vorhanden und bis zu welcher Summe ist Deinem Bedingungswerk zu entnehmen. Sobald die Anbauten die Summe übersteigt, sollte man auch die Kaskoversicherung entsprechend ändern.
Auch wenn zb. eine Sportauspuffanlage oder andere Leistungsverändernde Sachen bereits bei der Haftpflicht Versicherung durch die Leistungssteigerung berücksichtigt ist, muss sie zusätzlich in der Kaskoversicherung berücksichtigt werden wenn sich dadurch die Summe der zusätzlichen Anbeiteile verändert / bzw, die Summe der zusätzlichen Anbauteile dadurch überschritten wird.
@RudiRatlos67,
Bei zusätzlichen Anbauten betrifft das nur die Kaskoversicherung, in der oft eine Absicherung für zusätzliche Anbauten tariflich verankert ist.
Ob überhaupt vorhanden und bis zu welcher Summe ist Deinem Bedingungswerk zu entnehmen. Sobald die Anbauten die Summe übersteigt, sollte man auch die Kaskoversicherung entsprechend ändern.
Auch Du solltest mal die Kfz-Versicherungsbedingungen lesen.
Mitversicherte Teile
a Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile
Als erstes sollte mal geprüft werden, ob damit nicht die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt. (Verdunkeltes Rücklicht? Wozu soll das gut sein?)
Sonderein- und Umbauten muss man natürlich der Kaskoversicherung angeben. Sonst werden diese im Schadensfall nicht erstattet
Hallo, jegliche Leistungssteigerung am Fahrzeug, ist der Versicherung zu melden. Viele Grüße
Versicherungskosten / Neueinstufung erfolgt nur dann wenn die Gefahr durch dieses Tuning erhöht wird, z.B. das von dir angesprochene Leistungstuning. Diese Umbauten musst Du der Versicherung mitteilen.
Etwas anderes wäre wenn Du sehr teures Tuning extra versichern möchtest dann ist ein entsprechender Zuschlag in der Kasko möglich, dies musst Du aber nicht der Versicherung melden die Versicherung zahlt im Schadenfall aber nur die Serienausstattung.
Manchmal wäre es sinnvoll, das Geschriebene auch mal zu lesen
Und warum tust Du dies nicht ?
Nochmal für dich:
Eine Meldepflicht besteht nicht gegenüber der Versicherung bei z.B. verbauen von teuren Felgen.
Die Versicherung würde dann aber nicht die teuren Räder bezahlen sondern lediglich die Serienräder im Kaskofall.
Was für ein Unsinn du doch schreibst, die Kfz-Versicherung zahlt immer die Teile des Fahrzeugs, die an diesem befestigt sind.
Junge erst denken, bevor du hier deinen Senf ablädst.
Außerdem empfehle ich auch mal die Kfz-Versicherungsbedingungen zu lesen.
Hier ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen:
Mitversicherte Teile
A.2.1.2.1 Soweit in A.2.1.2.2 nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs mitversichert:
a Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile
b Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug angebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör. Voraussetzung ist, dass es ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Schonbezüge, Pannenwerkzeug) und nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen wird.
c Im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs üblicherweise mitgeführt werden (z. B. Sicherungen und Leuchtmittel)
d Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist oder diese sich in einem verschlossenen mit dem Zweirad verbundenen Behältnis bef in den,
e Planen, Gestelle für Planen (Spriegel)
f Fest im Fahrzeug eingebautes Wohnwageninventar
g Vorzelt
h Akkus für Elektrofahrzeuge
i Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile:
• ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung
• Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze
• mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör während einer Reparatur
Was für ein Unsinn du doch schreibst
Du bist der Knaller :D
Junge erst denken, bevor du hier deinen Senf ablädst
Warum tust Du dies immer noch nicht, schaffst Du es nicht oder kannst Du es nicht ?
Außerdem empfehle ich auch mal die Kfz-Versicherungsbedingungen zu lesen
Ja kann ich, siehe AKB
A.2.1.2 Höchstentschädigungsgrenzen Die Höchstentschädigungsgrenzen betragen für • Krafträder, Quads und Trikes 15.000 EUR • Pkw 100.000 EUR • Sonstige Fahrzeuge 250.000 EUR
Sofern Ihr Fahrzeug inklusive der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile die oben genannte Summe überschreitet, ist der über diesen Wert hinausgehende Wert gegen Zuschlag versicherbar. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Ihr Fahrzeug über die oben genannten Wertgrenzen versichert ist.
Mag zwar hier bei dem Fragesteller nicht zutreffen bei seinem Fahrzeug, aber ändert ja nun nichts an der Tatsache.
Und dann gibt es auch Versicherungen da sind Zubehörteile nur bis zu einer bestimmten Summe versichert.
Wenn Du natürlich dir nur Versicherungen und die AKB von denen raussuchst welche unbegrenzt anbieten, dann findest Du in deren AKB natürlich auch nichts über diese Grenze.
Wow. Super Erklärung - aber da merkt man, dass du keinen blassen Schimmer hast.
Seit wann sind Felgen und der Auspuff - Zubehörteile.
Keine Ahnung, aber davon sehr viel.
Ende
Ohje, jede Felge die nicht serienmäßig vom Hersteller ist, ist ein Zubehörteil.
Das ist ein richtig schönes klassisches Eigentor von dir, Gratulation :D
Antitroll,
Du wiederholst dich hier nur mit unsinnigen Bemerkungen.
Versicherungstechnisch wird eine Felge als Ersatzteil und nicht als Zubehör erstattet.
Welche Ur-Alt-Bedingungen hast du denn hier ausgegraben ?
A.2.1.2 Höchstentschädigungsgrenzen Die Höchstentschädigungsgrenzen betragen für • Krafträder, Quads und Trikes 15.000 EUR • Pkw 100.000 EUR • Sonstige Fahrzeuge 250.000 EUR
??????????????
Apolon oder Uhrig oder wie Du dich jetzt auch immer nennen magst
Andere Versicherungen andere AKB, z.B. Basler:
A.2.1.3 Für nachträglich (nicht werkseitig) eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile,
soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder durch entsprechende
Halterung fest verbunden sind, sowie für die nachfolgend unter
a bis f aufgeführten Spezialausrüstungen und -aufbauten ist die
Entschädigung insgesamt auf maximal 5.000 EUR je Schadenfall
beschränkt. Der über diesen Betrag hinausgehende Wert ist gegen
Beitragszuschlag versicherbar. Dies gilt insbesondere für:
a zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff,
Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der
Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung des
Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs
führen,
Aktuelle AKB der VHV
https://www.vhv-partner.de/docroot/vhvpartner/druckstueck/download.jsp?200.0030.104.pdf
Dein Wissen erstaunt mich immer mehr, sicher das die Angaben in deinem Profil korrekt sind ? :D
Soviel Ahnungslosigkeit wie Du an den Tag legst ist wirklich enorm, dafür gebührt dir mein Respekt.
Bei solchen Änderungen am Fahrzeug, muss eine TÜV-Prüfung erfolgen und unter Umstanden der Kfz-Schein geändert werden.
Der Kfz-Beitrag wird dann nach dem Kfz-Schein und zwar nach Hersteller-Nr. und Typschlüssel und KW berechnet.
Bei solchen Änderungen am Fahrzeug, muss eine TÜV-Prüfung erfolgen und unter Umstanden der Kfz-Schein geändert werden.
Bei einer Leistungssteigerung muss nicht nur unter Umständen die ZB Teil I+II geändert werden, sondern dies muss geschehen.
Der Kfz-Beitrag wird dann nach dem Kfz-Schein und zwar nach Hersteller-Nr. und Typschlüssel
Aha, und der ändert sich ?!?
Bei einer Leistungssteigerung muss nicht nur unter Umständen die ZB Teil I+II geändert werden, sondern dies muss geschehen.
Nicht bei jeder Änderung erfolgt eine Leistungssteigerung und bedarf trotzdem einer TÜV-Prüfung.
Aha, und der ändert sich ?!?
Wenn sich die Leistung des Fahrzeugs ändert ist dies möglich, denn sonst ist keine Beitragserhöhung möglich.
Nicht bei jeder Änderung erfolgt eine Leistungssteigerung und bedarf trotzdem einer TÜV-Prüfung.
Steht doch da, bei einer Leistungssteigerung ! Was soll nun der Sinnloskommentar nicht jede Änderung hat eine Leistungssteigerung zur Folge wenn es sich um eine Leistungssteigerung dreht.
Junge Junge, Du laberst einen Müll :D
Wenn sich die Leistung des Fahrzeugs ändert ist dies möglich
Nö, weder der Hersteller- noch Typschlüssel ändert sich.
Du solltest bei deinem Nick, den 1 Teil weg lassen, dann passt es.
Außerdem, kann man deinen Müll nicht mehr kommentieren, denn wenn sich der Typ-Schlüssel nicht ändert, ändert sich auch der Beitrag der Kfz-Versicherung nicht.
Ende.
Außerdem, kann man deinen Müll nicht mehr kommentieren
Oh Junge, wie paradox dies aus deinem Munde klingt muss ich dir wohl nicht sagen :DDD
denn wenn sich der Typ-Schlüssel nicht ändert, ändert sich auch der Beitrag der Kfz-Versicherung nicht.
Du hast wirklich keinen blassen Dunst von der Materie, der Typschlüssel ändert sich nicht, aber aufgrund der Gefahrerhöhung wird das Fahrzeug trotzdem entsprechend eingestuft.
Ist ja nicht schlimm wenn man sich nicht auskennt, aber dann so etwas ablassen wie Du hier, das ist die Krönung.
@antitroll,
wie wäre es denn, wenn du mal mit den entsprechenden Rechtsquellen oder Versicherungsbedingungen auftrumpfen würdest.
Aber ohne diese bist du doch ein User der nur Unsinn plappert.
wie wäre es denn, wenn du mal mit den entsprechenden Rechtsquellen oder Versicherungsbedingungen auftrumpfen würdest.
Wie soll ich etwas darlegen was es nicht gibt ? Es erfolgt ja keine Änderung der Typ- und keine Änderung des Herstellerschlüssels.
Umgekehrt macht es Sinn, Du zeigst mir wo in der FZV eine Änderung der Typklasse oder gar Änderung des Herstellerschlüssel erfolgt durch eine Leistungssteigerung oder sonstiges Tuning, dies ist ja schließlich deine Behauptung das dem so ist.
Aber ohne diese bist du doch ein User der nur Unsinn plappert.
Und erneut geht dies wieder voll auf dich zurück :-D
Wie soll ich etwas darlegen was es nicht gibt ? Es erfolgt ja keine Änderung der Typ- und keine Änderung des Herstellerschlüssels
Deine Aussage war doch, dass man dafür bei der Versicherung die Schadenssumme erhöhen kann ?
Oder anders gefragt, wenn ein Auto mit einem Neupreis von 150.000 versichert wird, wie erhöht man dann die Versicherungssume in der Vollkasko, da bei dir der Versicherer ja angeblich nur 100.000 € erstattet ?
Dazu muss es doch irgendeine Bestimmung, Annahmerichtlinie oder Versicherungsbedingung geben.
Oder hast du dies nur so daher geplappert ohne jeglichen Sinn.
Deine Aussage war doch, dass man dafür bei der Versicherung die Schadenssumme erhöhen kann ?
Kann man, muss man aber nicht, wenn man es nicht tut bleibt man auf der von der Versicherung festgelegten Höchstumme sitzen und bezahlt den Rest selbst. Klar gibt es Versicherungen welche keine Höchstsummen haben, die Axa mag vielleicht dazu gehören, ändert aber nichts daran das es auch Versicherungen gibt welche eine Höchstsumme in den AKB festgelegt haben, das solltest Du als Fachmann doch selbst am besten wissen.
Oder anders gefragt, wenn ein Auto mit einem Neupreis von 150.000 versichert wird, wie erhöht man dann die Versicherungssume in der Vollkasko, da bei dir der Versicherer ja angeblich nur 100.000 € erstattet ?
Dann wähle ich eine entsprechende Leistung die dies abdeckt oder gar eine andere Versicherung welche die von mir gewünschte Leistung abdeckt.
Dazu muss es doch irgendeine Bestimmung, Annahmerichtlinie oder Versicherungsbedingung geben.
Klar gibt es die, bestreitet doch niemand.
Und genau diese weichen in den AKB der jeweiligen Versicherungen voneinander ab.
Auch dies sollte dir doch bekannt sein.
Dann wähle ich eine entsprechende Leistung die dies abdeckt oder gar eine andere Versicherung welche die von mir gewünschte Leistung abdeckt.
Also doch keine Erhöhung der jeweiligen Versicherungssumme. Nur man wählt einen anderen Versicherer.
Du scheinst also von deinem hohen Ross langsam herunter zu kommen.
Und genau diese weichen in den AKB der jeweiligen Versicherungen voneinander ab.
Auch dies sollte dir doch bekannt sein.
Ach wirklich, und dies ist dir eben mal eingefallen, dass es bei anderen Versicherungsunternehmen anders sein kann.
Nur verstehe ich nicht, dass Du dich auf Versicherungsbedingungen berufst, die man heute seinem schlimmsten Feind nicht wünschen sollte.
Also doch keine Erhöhung der jeweiligen Versicherungssumme
Gegen Beitragsaufpreis auch Erhöhung der Versicherungssumme möglich, siehe aktuelle AKB der von mir bereits genannten Versicherungen, und da gibt es noch etliche mehr.
Ach wirklich, und dies ist dir eben mal eingefallen, dass es bei anderen Versicherungsunternehmen anders sein kann.
Mir war dies schon immer klar, Du schreibst jedoch als wäre etwas anderes nicht möglich.
Du scheinst also von deinem hohen Ross langsam herunter zu kommen.
Dies wollte ich grad von dir schreiben, Du schaffst es ja jetzt sogar fast ohne beleidigend zu werden^^
Nur verstehe ich nicht, dass Du dich auf Versicherungsbedingungen berufst, die man heute seinem schlimmsten Feind nicht wünschen sollte.
Weil du dies so wolltest:
wie wäre es denn, wenn du mal mit den entsprechenden Rechtsquellen oder Versicherungsbedingungen auftrumpfen würdest.
Und das es solche Bedingungen gibt dafür kann ich ja nix.
und dies geht ohne dass man es der Versicherung meldet ????
Manchmal wäre es sinnvoll, das Geschriebene auch mal zu lesen, denn dann würde man feststellen, dass man völligen Unsinn geschrieben hat.