Autoverkauf - Käufer behält Nummernschilder

8 Antworten

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Kann ja sein das ich dem käufer unrecht tue aber ich will nur auf mögliche gefahren aufmerksamm machen die kommen könnten.-..

Glaube nix was nicht schriftlich und nicht dokumentiert ist und von dem auch nur die hälfte..

Man gibt kein Fahrzeug zugelassen an einen Käufer weiter. Wenns einer aus dem Ausland ist schon garnicht . Im vertrag immer name Passnummer oder Perso Ausweisnummer vermerken Copy ist noch besser. Häuffig und grade wenn der weiter weg wohnt ( stimmt der genannte Wohnort mit dem Perso und vertragstext überein ? ) ist das sein Problem gerne wird das als Verhandlungspunkt genutzt .. ich muß noch soweit fahren... Blah blah . mit Bargeld wedeln ist noch so eine Masche,...

Das mit der übergabeverhandlung wo Datum und Uhrzeit festgehalten werden ist zwar ein guter Ansatz hilft Dir aber bei den heutigen illegalen Händlermaschen auch nicht wirklich den mit falschen Ausweisen und falschen Wohnorten ist dir nix geholfen..

Du könntest dem Käufer anbieten wenn du das willst ..ihm entgegenzukommen wenn der gebotene verhandelte Preis wirklich stimmt und den Wagen an einen Ort seiner wahl innerhalb einer´s von dir festzulegenden Radiusses zu überführen .. vorher Anzahlung holen versteht sich.. und dann die Papiere nach Abmeldung zuzusenden oder zu übergeben gegen Bares versteht sich und noch besser auf einer Bank damit es gleich wegen möglichem Falschgeld geprüft werden kann..

Bis zum 50 km Radius sollte das möglich sein wenns denn unbedigt ein entgegenkommen deiner Person erfordert... aber nur wenn der dir deinen wuschpreis auch bezahlt..

Der Käufer könnte auch mit der Fahrgestellnummer eine Versicherungbestätigung einzuholen ebv nummer oder wie das heist und damit ein kurzzeitkennzeichen für die Überführung an seinem Heimatort zu beantragen.und mitbringen..

Wird die gleiche Versicherung dann den Zulassungsvertrag übernehmen dann kann dieses kennzeichen versicherungstechnisch wie eine rückdatierung der zulassung behandelt werden und wird deutlich günbstiger... Dann sind nur noch die Verwaltungskosten und die kurzzeitkennzeichen ein kostenfaktor..

Wenn jedoch der Käufer abspringt weil du den Wagen nur ausschließlich ohne Zugelassung abgeben willst dann ist das sein Probelm und du hast eines weniger..Denn der wollte dann vermutlich wirklich nicht den Wagen sondern die Zulassung die im osten Europas oft mehr wert ist wie das Fahrzeug selber..

Dir entstehen in einem solchen Fall erhebliche kosten den Wagen abgemeldet zu bekommen und das dauert heftig lange und ist eine länderübergreifende Aktion mit rechtsanwälten usw.. der wird dir das Blaue vom Himmel versprechen.. um den Wagen so zu bekommen den das ist für diese Menschen wie bares Geld...

Ich hoffe mit den infos und tipps kommst du weiter.. Joachim

Danke das hat mir weitergeholfen!

Laß es, melde das Auto ab und behalte Deine alten Kennzeichen. Ein Kunde von mir hat sein Auto abgemeldet übergeben, aber die alten Schilder im Kofferaum liegen lassen. Der neue Besitzer (kein Kaufvertrag, alte Karre per Handschlag gegen bar verkauft) hat den Wagen nach den 5 Tagen die er das Kurzzeitkennzeichen nicht hatte einfach mit den alten Schildern gefahren und alle Post kam beim alten Halter an (geblitzt worden, Anzeige wegen Fahren ohne Versicherung und Zulassung und und und) Ein anderen Bekannter von mir hat sein Auto mite zugelassenen Kennzeichen innerhalb der Verwandschaft vekauft und der Käufer hat das Auto dann nicht umgemeldet. Mein Bekannter hatte ein ganzes Jahr Ärger, da er das Auto ohne Papiere auch nicht so einfach abmelden konnte.

Wenn man ein Auto verkauft, dann meldet man das ab und der neue Besitzer kann sich für ca 80 EUR ein Kurzzeitkennzeichen holen, 50 EUR davon (die Versicherung) bekommt er bei der Zulassung auf seine neue Versicherung eh angerechnet, wir reden da also über 30 EUR. Außerdem ist das Anmelden dann auch günstiger als das Ummelden.

Halte das Risiko für dich so klein wie möglich.

tja - grundsätzlich fährt der Käufer das Auto auf dein Risiko bis zur Ummeldung bei der Zulassungsstelle. Du kannst zwar die Übergabe und auch die Haftung vertraglich regeln, aber es könnte auch zu Problemen führen. Dies bedeutet auf so etwas sollte man sich nur einlassen, wenn man den Käufer gut kennt und ihm vertrauen kann. Bei Fremden rate ich grundsätzlich dazu, das Fahrzeug abzumelden. Der Käufer kann dann mit einem Kurzzeitkennzeichen das Auto überführen.

Gruß Kematef

Das wird vielfach gemacht . Aber wenn Er nicht Ehrlich ist geht es in die Hose

Danke! hab ihm endgültig abgesagt. Die versuchen einen um den finger zu wickeln schrecklich.

Mach die Schilder ab, Du haftest so lange bis das Fahrzeug ab bzw. umgemeldet ist. Desweiteren kannst Du die Nummernschilder auch für Dein nächstes Fahrzeug verwenden. Wenn der Käufer zur Zulassungsstelle will kann er das gern machen, wenn es der direkte Weg ist gilt Versicherungsschutz. Er kann sich auch im voraus überführungsschilder besorgen. Falls Du Zeit hast fahre mit ihn zur Zulassungsstelle, aber lass ihn nicht ohne Dich mit den Nummernschildern fahren. http://www.meldebox.de/Kfz-Zulassungsstelle/auto-ummelden.php