Muss man eine Kündigung unterschreiben?

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Du musst nichts unterschreiben. Wenn der Chef den Empfang der Kündigung quittiert haben will, dann kannst du das tun. Aber nur wenn das ausdrücklich so da steht .... also Kenntnis genommen ... oder erhalten am .... oder so .... aber NICHT einverstanden.....zugestimmt .... vereinbart .... oder sowas.

Falls nichts da steht, schreibst du unter die Unterschrift der Firma "erhalten am" Datum und unterschreibst. Dann kannst du immernoch dagegen klagen.

Danach arbeitest du weiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder zum Beginn deines Urlaubs oder bis zur bezahlten Freistellung.

Wenn du gegen die Kündigung klagen willst, gehst du mit Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben sofort zum Arbeitsgericht.

Eine Kündigung ist gültig, dagegen kann man nichts machen. Wenn die Unterschrift fehlt, ist diese jedoch rechtlich gesehen ungültig.

Jorgfried  11.12.2011, 15:14

.... wenn die Unterschrift vom Chef fehlt ..... der Gekündigte muss nicht unterschreiben.

Wenn er dir die Kündigung aushändigt reicht das vollkommen aus, sonst könntest du die Kündigung ja einfach ignorieren.

Derjenige der kündigt muß die Kündigung unterschreiben. Derjenige dem gekündigt wird kann unterschreiben das er die Kündigung am .... erhlaten hat, muß aber nicht.

Die Kündigung eines Vertrages ist eine einseitige Willenserklärung. Wichtig dabei ist nur das sie dem Empfänger, möglichst fristgerecht und nachweisbar, zugegangen ist.

Ergo passiert nichts wenn Du nicht unterschreibst.

Du musst gar nichts unterschreiben, mit was Du nicht einverstanden bist!