Unterschrift "fälschen" mit Einverständnis?
Hallo, ich bin zwar voll geschäftsfähig, doch meine Wohnung die ich nun kündigen möchte, läuft noch über meinen Vater, der 400km entfernt wohnt. Damit ich nicht noch einen Monat draufzahlen muss, müsste ich den Brief spätestens Donnerstag an meinen Vermieter weiterleiten. Für die Kündigung brauche ich aber die Unterschrift meines Vaters.
Er hat kein Problem damit, wenn ich für ihn unterschreibe. Kann ich das machen? Es wird auf jeden Fall auffallen, vom Schriftbild her. Wenn die bei meinem Vater nachfragen sollten, wird er ja sagen, dass er unterschrieben hat und davon weiß. Ich glaube das Kürzel i.A. ist bei einer Kündigung nicht erlaubt.
9 Antworten
Du darfst aus keinen Fall mit dem Vor- und Familiennamen Deines Vaters unterschreiben. Das wäre strafbar und ginge in Richtung Betrug oder Urkundenfälschung. Was Du höchstens machen könntest, wäre Deine Unterschrift mit dem Kürzel: "i.V." (in Vertretung).
Manoman,weißt du überhaupt,was du da von dir gibst?Eine Klage kann sich aus einer Urkundenfälschung ganz schnell ergeben.
Du kannst vorher ein bisschen üben, damit es etwas ähnlich aussieht, wenn dein Vater davon Kenntnis hat und damit einverstanden ist, ist es zwar auch nicht erlaubt, aber der Vermieter weiß es ja nicht, also ist es doch ok. wer soll dich daran hindern.
Vorsicht! Das hier ist eine Verleitung zu einer Straftat!
Quatsch!
Das ist kein Quatsch.
Die machen sich hier alle ins Hemd, Mensch ich habe es schon X- Mal gemacht, mal für meinen Sohn, anderes mal er für mich na und, es weiß doch niemand, die Beteiligten haben doch Einverständnis geben.
gut du sollst sie nicht nachahmen, aber es ist nicht für eine Behörde und auch keine Urkunde. Zitat. Der Ehemann unterzeichnet in seiner eigenen Schrift mit dem Namen der Ehefrau, jedoch mit deren Zustimmung. Hier ist der Tatbestand der Urkundenfälschung nicht erfüllt, weil der Vertreter befugt war, im Namen des Vertretenen zu unterzeichnen. Wenn nämlich die Unterschrift für den Dritten von der Person geleistet wird, die dieser zulässigerweise zur Leistung seiner Unterschrift ermächtigt hat, gilt eine Urkunde als echt.
Wenn er dich bevollmächtigt, ist das kein Problem. Die Vertretung solltest du aber erkennbar machen. Probleme können sich auch aus § 174 BGB ergeben. Daher sollte dein Vater den Vermieter im Vorfeld anrufen und über die Bevollmächtigung in Kenntnis setzen.
lass dir von deinem Vater eine Vollmacht per Fax zuleisten , vielleicht noch über einen Rechsanwalt, dann kannst du auch unterschreiben, ohne Schwierigkeiten zu bekommen. Dann könnte die Kündigung ungültig sein.
so ein Quatsch, der Vater weiß Bescheid,der Sohn weiß Bescheid sonst niemand. Es geht hier nicht um eine Bereicherung. Man kann, aber auch eine Staatsaffäre daraus machen.
Auf keinen Fall !! Wenn Urkundenfälschung auffliegt bekommt man eine saftige Geldstrafe, die man sich auch wirklich sparen kann !!!
wo kein Kläger da kein Beklagter manoman