Wie läuft das mit dem Strom, wenn der Mieter gekündigt, die Übergabe schon stattgefunden hat und ich als Vermieter die Wohnung sanieren will?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wurde dem Netzbetreiber schon gemeldet, dass der Auszug vollzogen wurde, aber noch kein neuer Mieter einziehen wird, fällt der Anschluss automatisch in die Grundversorgung und auf den Eigentümer der Wohnung. Man muss sich um nichts kümmern und der Grundversorgungsvertrag kann innerhalb sehr kurzer Frist, ich glaube sogar, tageweise gekündigt werden.

Ob es sich allerdings lohnt für die Zeit der Sanierung einen günstigeren Stromanbieter zu suchen, ist die andere Frage, die man vielleicht mit einer Prognose über den mutmaßlichen Stromverbrauch während der Sanierung kalkulieren kann.

Man kann darüber nachdenken, wie oft und wie lange beispielsweise Watt-starke Geräte, wie Hilti-Bohrhämmer, Kreissägen, andere schwere Bohrmaschinen, Industriesauger oder gar Bautrockner eingesetzt werden müssen.

Hantiert man nur gelegentlich mit Stichsäge, Handkreissäge, normalen Bohrhämmern, etc., kann man den Stromverbrauch bestimmt vernachlässigen und damit die mögliche Einsparung durch Anbieterwechsel.

Hat man jedoch einen Totalumbau, bei dem viele Handwerker mit ihren schweren und stromfressenden Maschinen anrücken, könnte es wiederum schon rentabel sein, einen Tarif zu wählen mit einer geringen Mindestlaufzeit, aber deutlich günstigerem Arbeitspreis. Bei check24 konnte ich Tarife sehen mit 1- oder 3-monatiger Laufzeit.

Die Übergabe und Erfassung erfolgt Montag. Dann erst wird auch der Strom gekündigt bzw. der Zählerstand mitgeteilt. Ich weiß nicht welcher Anbieter das war. Die Mieterin ist verstorben und eine Nachbarin hat Vollmacht.

Habe gerade schon gesehen das manche Verträge monatlich kündbar sind.

Es wird eine komplette Renovierung, da ist es wohl besser wenn man nicht in der Grundversorgung ist.

Weißt Du ob die Bevollmächtigte den Stromvertrag wegen Todesfall schon hätte kündigen müssen, oder geht das auch das man das jetzt nach der Übergabe macht. Kommt man einfach aus dem Vertrag raus, weil der Mieter/Kunde gestorben ist?

@johnnymcmuff

Wenn der Stromvertrag mit einem anderen, als dem Grundversorger abgeschlossen war, dürfte der mit dem Tod der Vertragsinhaberin wohl automatisch beendet sein. So ein Vertrag geht nicht mit dem Wechsel von Mietern auf die neuen Mieter über, auch wenn vielleicht von 12 Monaten Laufzeit nur 6 vorbei sind.

Im Prinzip würde also eine Mitteilung, ggf. mit Sterbeurkunde, ausreichen, damit der Vertrag somit beendet ist. Hatte die Verstorbene einen ganz normalen Grundversorgervertrag oder einen etwas besseren Tarif mit fester Laufzeit, gilt das Gleiche.

Hatte sie jedoch einen Vertrag mit einem sehr viel günstigeren Tarif, würde doch auch nichts dagegen sprechen, mit dem Stromlieferanten zu sprechen, ob man diesen Vertrag nicht einfach auf Dich weiterlaufen lassen könnte. Das würde ich dann schon vor der Abmeldung versuchen. Du könntest dann ohne großen Aufwand relativ günstigen Strom für die Sanierung beziehen.

Danke für die Auszeichnung.

Wird auch was an der Elektrik gemacht? Dann wird evtl. Baustrom notwendig.

Ansonsten Anmeldung beim Anbieter Deiner Wahl.

Ja Elektrik auch.

@johnnymcmuff

Frag den Elektriker, ggf muss Baustrom sein.

Wenn die Wohnung schon abgenommen ist, dann kannst Du den Mieter bei den Stadtwerken abmelden. Er bekommt dann die Schlussrechnung mit den abgelesenen Zählerständen.

Hierdurch fällst Du als Eigentümer dann automatisch in die Grundversorgung.

Du musst nur schauen, wie es mit der Kündigungsfrist aussieht. In der Regel hast Du als Eigentümer gar keine Kündigungsfrist. Du würdest den Mieter einfach nur neu anmelden.

Da würde ich aber mal nachfragen.

Ich weiß nicht bei welchem Anbieter die Mieterin ist oder war, das mus ich noch erfragen.

Müssen nicht die Erben  bzw. die Bevollmächtigten Personen das mitteilen bzw. den Vertrag kündigen? Ich habe bzw. hatte doch als Vermieter nichts mit dem Stromvertrag zu schaffen.

@johnnymcmuff
Müssen nicht die Erben bzw. die Bevollmächtigten Personen das mitteilen bzw. den Vertrag kündigen?

Ja und nein. Ich kümmere mich (mit Zustimmung des Mieters) immer selbst darum.

Ich hatte nämlich schon mal einen Kandidaten, der "vergessen" hat, sich anzumelden. Ich habe dann als Eigentümer eine horrende Rechnung bekommen und durfte dem Geld hinterherrennen.

Ich weiß nicht bei welchem Anbieter die Mieterin ist oder war, das mus ich noch erfragen.

Brauchst Du eigentlich gar nicht zu wissen, da der Drittanbieter in der Regel sowieso die Meldung an den Grundversorger geben muss.

Dem kommst Du zuvor.

Mit der Abmeldung des Mieters teilst Du dem Grundversorger nur mit: "Achtung, Mieter ist ausgezogen. Die Grundversorgung läuft jetzt über mich".

Bei Großvermietern ist das eigentlich Gang und Gäbe.

Ich würde mal schauen, ob Du die Abmeldung Online beim Grundversorger machen kannst.

Wenn die damit ein Problem haben, werden die sich schon bei Dir melden ;-)

Ich verstehe das Zinober nicht. Die Mieterin ist verstorben. Die Wohnung ist mit Ablesen der Zähler abgenommen. Ein Schnitt ist gemacht. Abmelden vom Stromanbieter müssen die Angehörigen. Als Eigentümer geh ich in die Wohnung und sanierte, solange ich will. Bevor der nächste Mieter einzieht wird wieder der Strom abgelesen und der neue Mieter meldet sich an. Stromverbrauch zwischendurch zahlt der Eigentümer.

Falls es mal zappenduster wird und der Grundversorger komplett den Strom abstellt, kannst du immer noch reagieren.

Nicht alles so verkomplizieren.

Nicht alles so verkomplizieren.

Mittlerweile habe ich einiges gelesen, auch das man als Vermieter verpflichtet ist sich beim Grundversorger zu melden, wenn man da Strom bezieht.

@johnnymcmuff

Der Energieverbrauch während der Ersatzversorgung darf vom Netzbetreiber geschätzt werden. Daher empfiehlt es sich, bei einer Mitteilung über den Eintritt der Ersatzversorgung den eigenen Strom- oder Gaszähler abzulesen und den Messwert dem Grundversorger und dem Netzbetreiber mitzuteilen.

Ende der Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang.

Während dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragt. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist.

Zähler Ablesen, sanieren, Zähler Ablesen und dem Stromversorger mitteilen.